Strafanzeige gegen die Bundesagentur für Arbeit in Sachen Inge Hannemann

Darf eine Mammutbehörde in Deutschland angesehene Menschen verleumden und diskreditieren ohne sich dafür verantworten zu müssen?

Unter dem Aktenzeichen 77 UJs 3193/14 ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Hagen gegen die Bundesagentur für Arbeit.

In einer Pressemeldung der Bundesagentur vom 14.06.2013 heißt es:
„Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter“
arbeitsagentur.de

Dieser Artikel ist nach Ansicht Hunderter Internetuser tatsächlich "geeignet das Ansehen der kritischen (freigestellten) Jobcentermitarbeiterin in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen".

Aber allen Aufforderungen zur Unterlassung zum Trotz, zeigen die Verfasser keine Einsicht.
fragdenstaat.de

Dabei stellt die öffentliche rechtsgrundlose Beschimpfung wahrscheinlich einen Straftatsbestand dar:

§ 187 StGB Verleumdung

"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Kritische Stimmen wurden schon früh laut.
nachdenkseiten.de

Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug die Ehre von Inge Hannemann wieder herzustellen und die Löschung der Pressemeldung zu erwirken,

Strafanzeige

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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