Amtsgericht
Angeklagter entschädigt Unfallopfer im Gerichtssaal mit Bargeld

Ein 37Jähriger verursachte durch Unachtsamkeit Mitte Juli 2018 auf der Bredenscheider Straße kurz hinter dem EVK einen Auffahrunfall. Mit einer gerichtlichen Verwarnung mit Strafvorbehalt wurde er dafür heute vom Amtsrichter bestraft.

Eine Autofahrerin wollte am Unfalltag von der Bredenscheider Straße links in die Straße In der Marpe abbiegen. Durch den Gegenverkehr musste sie anhalten. Zwei hinter ihr fahrende PKW hielten auch an. Der Angeklagte sah diese vor ihm stehenden PKW zu spät, fuhr auf den hinteren Wagen auf und schob diesen auf die vorderen PKW. Drei Personen wurden dabei leicht verletzt.

Angeklagter hatte Fahrverbot
„Es war für meinen Mandanten ein schwarzer Herbst“, sagte Rechtsanwalt Hönnscheidt für den Angeklagten aus, dem die Betroffenheit über seine Unachtsamkeit während der gesamten Verhandlung anzumerken war.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 37Jährigen vor, neben einer fahrlässigen Körperverletzung am Unfalltag auch einen PKW trotz Fahrverbot gefahren zu haben.

Als Folge aus einem früheren Unfallgeschehen mit Fahrerflucht unter Betäubungsmitteleinfluss im Jahre 2016 verfügte der EN-Kreis im Mai 2018 ein Fahrverbot gegen den Angeklagten. Am Tattag war der Angeklagte aber trotz Fahrverbot der Fahrer des PKW, der den Unfall verursachte.

Als Folge aus dem Fahrverbot entzog der EN-Kreis kurz darauf dem Angeklagten auch die Fahrerlaubnis, Dadurch verlor der Angeklagte, der in der Jugendhilfe tätig ist, inzwischen auch seinen Arbeitsplatz.

Alle Unfallopfer, die als Zeugen aussagten, bescheinigten dem Angeklagten, dass er sich bereits unmittelbar nach dem Unfall entschuldigt und rührend um die Verletzten gekümmert habe.

Bargeldzahlung im Gerichtssaal
Freiwillig bot der Angeklagte dann Richter Kimmeskamp an, jedem Unfallopfer noch im Gerichtssaal einen Geldbetrag als Wiedergutmachung und Schmerzensgeld zu zahlen. Das wiederum lehnten zuerst einige Geschädigte ab, denn so schlimm wäre es ja auch nicht gewesen und solch eine Unachtsamkeit könne jedem einmal passieren.

In kurzer Verhandlungsunterbrechung zückte der Angeklagte dann Geldscheine aus seiner Hosentasche und überreichte allen drei erstaunten Unfallopfern entsprechende Bargeldbeträge.

Während der Staatsanwalt für die Körperverletzung und für das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis auf eine Geldstrafe von 800 Euro und für ein Fahrverbot von 2 Monaten plädierte, folgte Richter Kimmeskamp dem Plädoyer des Strafverteidigers und verwarnte nur den Angeklagten.

Wenn sich dieser jetzt zwei Jahre straffrei verhält, muss er die Geldstrafe von 800 Euro nicht bezahlen. Ein weiteres Fahrverbot wurde nicht verhängt, da sich der Angeklagte aus dem früheren Entzug der Fahrerlaubnis erst einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen muss, bevor er überhaupt wieder eine Fahrerlaubnis erhält.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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