Sprockhövel: Fahrlässige Tötung beim Verkehrsunfall
Angeklagter lässt sich bei Gericht „entschuldigen“

Blick vom Richtertisch im großen Sitzungssaal des Amtsgerichtes auf die Anklagebank und den Zuhörerbereich.
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  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Ein 86-jähriger aus Sprockhövel hatte sich heute wegen fahrlässiger Tötung vor dem Hattinger Strafrichter zu verantworten. Sein Strafverteidiger, Dr. Bleicher, entschuldigte seinen Mandanten, der es vorgezogen hatte, aufgrund seines Alters, der Hitze und der Corona-Gefahr erst gar nicht zum Amtsgericht zu kommen.

Der Anwalt stellte unmittelbar noch vor Beginn der eigentlichen Hauptverhandlung dann den Antrag, seinen Mandanten vom Erscheinen zu befreien. Die sieben geladenen und erschienenen Zeugen und ein Verkehrssachverständiger konnten dann unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren.

Grundlage der Anklage soll folgendes Ereignis sein, welches die Polizei wie folgt darstellte:

  • Am 28.11.2019 um 18:10 Uhr befährt ein 86-jähriger Sprockhöveler mit seinem Pkw Ford die Straße Rathausplatz in Fahrtrichtung Wuppertal. In Höhe der Hausnummer 8 überquert zeitgleich eine 82-jährige Fußgängerin die Fahrbahn. Hierbei wird sie vom Pkw erfasst. Die Fußgängerin wird lebensgefährlich verletzt und durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht, wo sie kurz darauf verstirbt. Es entsteht Sachschaden in Höhe von etwa 1000,- Euro.

Nach Beratung zwischen Staatsanwältin und Strafrichter erging dann folgender Strafbefehl gegen den 86-Jährigen aus Sprockhövel:
Wegen fahrlässiger Tötung erhielt er ein Jahr Freiheitsstrafe. Diese Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und der Senior muss 18 Monate lang jeweils 400 Euro, insgesamt 7.200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Vor Ablauf von 3 Jahren darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche waren nicht Gegenstand dieses Strafprozesses.

Ergänzung: Die Strafprozessordnung (§ 233 STPO) regelt, unter welchen Bedingungen ein Angeklagter vom Erscheinen bei einer Hauptverhandlung befreit werden kann.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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