Amtsgericht
Gefundenes Handy mitgenommen – 6.300 Euro Geldstrafe

Wegen eines gefundenen, mitgenommenen und nicht sofort abgelieferten Handys erhielten jetzt zwei Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Diebstahls eine Geldstrafe von insgesamt 6.300 Euro.

Anfang Mai 2018 wollten ein 32-jähriger und ein 27-jähriger eine Radtour unternehmen. Bei dem Versuch, vorher noch Geld abzuheben, fanden sie im Foyer des Kreditinstitutes an der Bahnhofstraße ein liegengelassenes Handy.

Dieses hatte dort eine Kundin vergessen. Die beiden Angeklagten gaben zu, das Handy eingesteckt zu haben. Der 27-jährige erklärte, per Rad sofort mit dem Handy Richtung Fundbüro gefahren zu sein. Dieser Sachverhalt wurde von der Geschädigten und ihrem Freund anders dargestellt.

Als die Geschädigte bemerkte, dass sie im Foyer des Kreditinstitutes ihr Handy liegengelassen hatte, ging sie mit ihrem Freund sofort zurück. „Die beiden Angeklagten kamen uns grinsend entgegen“, sagte die Geschädigte vor Gericht aus.

Nachdem sie dann ihr Handy im Foyer des Kreditinstitutes nicht mehr fand und auch die Empfangs-Mitarbeiterin im Kreditinstitut über einen Handy-Fund keine Kenntnisse hatte, trafen die Geschädigte und ihr Freund auf der Großen Weilstraße, also in entgegengesetzter Richtung des Weges zum Fundbüro, plötzlich auf die mit ihren Rädern unterwegs befindlichen beiden Angeklagten.

Auf den Handy-Fund angesprochen, soll der 32-jährige Angeklagte zuerst den Fund abgestritten, unter Hinweis auf die zu alarmierende Polizei dann aber zugegeben haben. Der 27-jährige Mitangeklagte nahm dann das Handy aus seiner Tasche und gab es der Eigentümerin zurück. Die hinzugezogene Polizei fertigte danach eine Strafanzeige aus.

Auf die Frage von Richter Kimmeskamp, warum die beiden Angeklagten das gefundene Handy nicht einfach sofort im Kreditinstitut abgegeben hätten, erwiderten die Angeklagten, sie hätten in der Vergangenheit mit dem Fundbüro gute Erfahrung gemacht und wollten es daher auf ihrer Radtour dort abliefern.

Die Staatsanwältin bewertete am Ende der Beweisaufnahme die Tat nicht wie angeklagt als Unterschlagung, sondern als Diebstahl. Dafür plädierte sie für die Verhängung einer Geldstrafe, deren Höhe einkommensabhängig festgesetzt wurde. Der 32-jährige muss 70 Tagessätze a 60 Euro, also 4.200 Euro, der 27-jährige Mitangeklagte 70 Tagessätze a 30 Euro, 2.100 Euro Strafe zahlen.

Gegen das Urteil können noch innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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