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Landgericht Essen verringert Strafmaß des Hattinger Amtsgerichtes – Junge Mutter muss nicht in´s Gefängnis

Die Berufungskammer beim Landgericht Essen hob heute zwei Urteile des Amtsgerichtes Hattingen gegen eine 23-Jährige auf. Aus einer erstinstanzlichen Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten und aus einer weiteren Strafe von einem Jahr und vier Monaten zur Bewährung ausgesetzt bildete die Berufungskammer unter dem Vorsitz von Richter Andreas Labentz eine neue Gesamtstrafe von zwei Jahren und setzte diese für drei Jahre zur Bewährung aus.

Mit dem heutigen Urteil der neuen Gesamtstrafe ahndete die Berufungskammer des Landgerichtes 36 begangene Betrugstaten der 23-jährigen, die früher in Sprockhövel lebte.

Die Angeklagte ist psychisch krank, leidet unter Panikattacken und verkaufte in den letzten beiden Jahren in depressiven Phasen über Internet-Plattformen Handtaschen, die sie gar nicht besaß. Sie kassiert dafür das Geld und kaufte sich dann davon in einer Art Kaufrausch zur „eigenen Erleichterung“ verschiedenste Artikel. „Die von mir gekauften Sachen liegen teilweise noch originalverpackt im Keller“, sagte dazu die geständige Angeklagte. Warum diese Sachen zur Wiedergutmachung der Geschädigten noch nicht beschlagnahmt wurden, war nicht Gegenstand des heutigen Berufungsverfahrens.

Fake-Verkauf einer Handtasche für 3.000 Euro
Zahlten die betrogenen Kunden für die bei ebay angebotenen und nicht gelieferten Marken-Handtaschen im Durchschnitt 450 Euro, wurden für eine besondere Designer- Handtasche von einer Käuferin sogar dreitausend Euro gezahlt, ohne dass die Käuferin ihre Zahlung bis zum Erhalt der Ware z.B. durch paypal absicherte.

Der Lebensweg der jungen Angeklagten, die bereits mit 20 Jahren eine längere Haftstrafe verbüßte, war bisher von „großer Unstetigkeit“ geprägt. Während eines ihrer zwei Kinder schon fremdbetreut werden muss, würdigte das Landgericht nach umfangreicher Stellungnahme der Gerichtsgutachterin Dr. Marianne Miller und des Plädoyers von Strafverteidiger Dr. Gregor Hanisch, dass eine vollstreckbare Gesamtfreiheitsstrafe keine Besserung der psychisch kranken Angeklagten, die außerdem einen Säugling zu versorgen hat, erwarten lässt.

Auch Staatsanwältin Katrin Arenfeld plädierte daher auf eine Gesamtstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt und beantragte eine stationäre Behandlung der psychisch kranken Angeklagten in einer Fachklinik.

Diesem Plädoyer folgte dann die Strafkammer, hob die erstinstanzlichen Urteile des Amtsgerichtes aus Hattingen auf und setzte das neue Gesamt-Strafmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe fest, welches für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. In dieser Zeit muss sich die Angeklagte straffrei führen und eine stationäre Therapie zur Behandlung ihrer psychischen Erkrankung in einer Fachklinik absolvieren. Das Urteil erlangte bereits Rechtskraft.

Die Situation der von der Angeklagten geschädigten und betrogenen 36 Personen mit einem Gesamtschaden von über 15.000 Euro wurde in der Berufungsverhandlung nicht erörtert.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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