Mitarbeiterin stiehlt 23 Pakete Vinylboden aus dem Krankenhaus

Eine 54 Jahre alte Hattingerin wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt, bei ihrem Arbeitgeber 23 Pakete Vinylboden gestohlen zu haben. Sie erhielt dafür 4 Monate Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ende Juni 2018 fuhr die Angeklagte nach Dienstschluss im Krankenhaus nach Hause. Einige Stunden später, gegen 21:30 Uhr, fuhr sie mit ihrem PKW wieder zu ihrem Arbeitgeber in das Krankenhaus. Dort lud sie 23 Pakete Vinylbodenplatten auf einen Servierwagen, fuhr damit zu ihrem PKW, lud dort die Bodenplatten ein und verließ dann das Krankenhausgelände. Der Schaden betrug über 1.200 Euro.

Aufgrund der Kameraüberwachung fiel der Diebstahl auf und konnte aufgeklärt werden. „Detektivisch gab es schon größere Herausforderungen, dem Täter auf die Spur zu kommen“, kommentierte Amtsgerichtsdirektor Dr. Christian Amann diesen Tatablauf.

„Ich hatte meinen letzten Arbeitstag vor meinem Urlaub im Krankenhaus, hatte zuhause und bei meiner Arbeitsstelle Stress“, sagte die Angeklagte und ergänzte, „ich weiß überhaupt nicht, warum ich das getan habe“.

Die aus dem Krankenhaus gestohlenen Bodenplatten verwahrte dann ein Bekannter für die Angeklagte auf, die nach eigenem Bekunden mit diesen Platten gar nichts anfangen konnte.

Zwischenzeitlich wurde vor dem Arbeitsgericht ein Vergleich erzielt. Mit dem noch ausstehenden Lohn der im Hilfsbereich des Krankenhauses tätigen Mitarbeiterin wurde der entstandene Schaden verrechnet, sodass die Forderung des Krankenhauses ausgeglichen ist.

Diebstahl beim Arbeitgeber ist Vertrauensbruch
Diebstahl bei seinem Arbeitgeber hat auch immer mit Vertrauensbruch zu tun, sagte Richter Dr. Amann und kam zu der Überzeugung, dass dieser Diebstahl planvoll geschah. Die Angeklagte fuhr erst nach Hause und kam dann noch einmal zurück, um die Bodenplatten zu stehlen.

Die Angeklagte ist bei Gericht keine Unbekannte. Ihr Bundeszentralregister weist zahlreiche Einträge bzw. Verurteilungen auf. Bei rechtzeitiger Anforderung eines polizeilichen Führungszeugnisses hätte sich der Arbeitgeber sicherlich schützen können.

Richter Dr. Amann verhängte für diesen Diebstahl tat- und schuldangemessen eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die er für zwei Jahre zur Bewährung aussetzte. Er blieb mit seinem Strafmaß zwei Monate unter der Forderung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Rüsing hatte vorher für seine Mandantin um eine milde Strafe gebeten.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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