Hoher Sachschaden
„Nachspiel“ eines Brandes in Sprockhövel - Gericht beauftragt Sachverständigen

Foto: Bild: Feuerwehr Sprockhövel, Bildmontage : Höffken

Nach dem Brand auf einem Grundstück in Niedersprockhövel Mitte August 2019 hatte sich heute ein Hattinger wegen fahrlässiger Brandstiftung zu verantworten. Am Ende der heutigen Gerichtsverhandlung beauftragte Richter Kimmeskamp einen Brandsachverständigen, der mit seinem Gutachten dazu beitragen soll, die Ursache dieses Brandes zu ermitteln.

Mitte August 2019 wurde Stadtalarm für die Feuerwehr Sprockhövel ausgelöst. In der Fänkenstraße kam es auf einem Grundstück zu einem Brand, der sich über die Hausfassade auf den Dachstuhl eines Einfamilienhauses ausgebreitet hatte.

Das Feuer wurde durch Atemschutztrupps im Innern und durch weitere Kräfte von außen bekämpft. Durch das schnelle Eingreifen der ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehr Sprockhövel konnte ein Komplettverlust des Gebäudes verhindert werden.

In den damaligen Einsatz waren laut Feuerwehr 57 ehrenamtliche Feuerwehrkräfte, der Rettungsdienst mit mehreren Fahrzeugen sowie die Kreisfeuerwehrzentrale mit einem Gerätewagen-Atemschutz eingebunden.

Personen kamen durch den Brand nicht zu schaden, jedoch verletzte sich eine Einsatzkraft bei den Arbeiten leicht und musste ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden.

Hauptverhandlung vor dem Strafrichter
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte jetzt einen 61-Jährigen aus Hattingen, durch fahrlässige Flämmarbeiten auf dem Grundstück dieser Hausbesitzerin diesen Brand verursacht zu haben. Der gesamte Schaden beläuft sich laut geschädigter Eigentümerin, die sich zur Zeit des Brandes im Urlaub befand, auf mehrere Hunderttausend Euro.

„Ich war mit Pflegearbeiten im Gartenbereich beauftragt und habe auch die Unkräuter auf dem Vorplatz geflämmt“, sagte der Angeklagte. Er will jedoch weder im Bereich der Brandentstehung noch zu der Zeit geflämmt haben, als der Brand ausbrach bzw. bemerkt wurde.

Der Brandermittler des KK1 der Kreispolizeibehörde Schwelm schilderte den Gerichtsparteien seine Erkenntnisse der Brandentstehung bzw. Entwicklung. Warum die Staatsanwaltschaft bei der Höhe dieses Sachschadens noch keinen Brandsachverständigen beauftragte, konnte nicht geklärt werden.

Nach einem nicht öffentlichen Rechtsgespräch zwischen Rechtsanwalt Klein als Verteidiger des Angeklagten, der Vertreterin der Staatsanwaltschaft und dem Vorsitzenden Richter beschloss dieser die Hauptverhandlung zu unterbrechen und einen Brandsachverständigen zu beauftragen, die Frage der „Kausalität der Brandentstehung“ im Rahmen eines Gutachtens zu erläutern.

Die Besitzerin des Brandhauses wohnt immer noch in einer angemieteten Ferienwohnung.
Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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