Landgericht
Rewe-Räuber – Staatsanwalt beantragt vier Jahre Jugendstrafe – Urteil Freitag

Der zur Tatzeit 18-Jährige Angeklagte (li.), der gestand, beim Überfall auf den Rewe-Markt in Niedersprockhövel Mitarbeiter und Kunden, die sich auf den Boden legen mussten, mit der Waffe in Schach gehalten zu haben.
  • Der zur Tatzeit 18-Jährige Angeklagte (li.), der gestand, beim Überfall auf den Rewe-Markt in Niedersprockhövel Mitarbeiter und Kunden, die sich auf den Boden legen mussten, mit der Waffe in Schach gehalten zu haben.
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Am vorletzten Verhandlungstag des Rewe-Räuber-Prozesses wurden die Plädoyers gehalten. Das Urteil der großen Jugendstrafkammer wird Freitag verkündet.

Staatsanwalt Jörn Eskes beantragte für den zum Tatzeitpunkt gerade achtzehn Jahre alten bereits vorbestraften Hauptangeklagten aus Ennepetal wegen gemeinschaftlich schweren Raubes in drei Fällen sowie wegen Verabredung zu einem weiteren Verbrechen eine Jugendstrafe von vier Jahren. Die beim Überfall erlittenen psychischen Beeinträchtigungen für die Mitarbeiter und Kunden beim Raubüberfall auf den Rewe-Markt in Niedersprockhövel wurden beim Plädoyer des Staatsanwaltes noch einmal besonders erwähnt.

Während er bei dem zur Tatzeit 18-jährigen Hauptangeklagten, der alle Taten gestanden, seine beiden Mittäter aber bis heute nicht genannt hat, weiterhin schädliche Neigungen erkennt, sah das der Verteidiger des Angeklagten anders und plädierte, auch die bisherige Untersuchungshaft auf die Strafe anzurechnen. Der 18Jährige hatte gestanden, am 27.1.2018 den Rewe-Markt in Breckerfeld, am 2.5.2018 einen Rewe-Markt in Wetter und am 11.5.2018 den Rewe-Markt in Niedersprockhövel überfallen zu haben. Neben einer Gesamtbeute im mittleren fünfstelligen Bereich wurden während der Überfälle auf dem Boden liegende Kunden getreten, Mitarbeitern der Rewe-Märkte wurden Pistolen an den Kopf gehalten.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sah bei dem Hauptangeklagten eine Reifeverzögerung und plädierte für die Anwendung des milderen Jugendstrafrechtes, erwähnte dann aber gleichzeitig, dass der Angeklagte noch am Abend, nachdem er ein vom Gericht angeordnetes Anti-Gewalt-Training absolvierte, einen Rewe-Markt überfiel. Auch eine bevorstehende gegen ihn gerichtete Gerichtsverhandlung hielt ihn nicht ab, einen weiteren Rewe-Markt zu überfallen.

Für den zweiten 21 Jahre alten Angeklagten, der seit neunzehn Jahren in Deutschland lebt, beantragte der Staatsanwalt wegen Verbrechensverabredung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, zur Bewährung ausgesetzt. Weiterhin soll dieser 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und den Weisungen eines Bewährungshelfers folgen. Unmittelbar vor dem geplanten weiteren Überfall auf einen Rewe-Markt in Lüdenscheid erfolgte am 10.8.2018 der Zugriff eines Sondereinsatzkommandos und die Festnahme der Täter.

Rechtsanwalt Hönnscheidt sah bei seinem vorbestraften und arbeitssuchenden Mandanten trotz des Alters von 21 Jahren immer noch eine "Unreife" und erwähnte, dass dieser von der Vorführung des Haupttäters aus der JVA und von dessen weinenden Familienangehörigen im Gerichtssaal immer "stark belastet" sei. Er plädierte für eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten zur Bewährung ausgesetzt und für die Verhängung von Sozialstunden.

Das Urteil der Ersten Großen Jugendstrafkammer des Landgerichtes Hagen wird Freitag um neun Uhr durch Richter Jörg Weber-Schmitz verkündet. Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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