In der Pflegeversicherung gelten ab 2017 neue Regeln

Ab 2017 sollen in der Pflegeversicherung neue Regeln gelten. Die neuen Maßnahmen waren seit etwa 10 Jahren geplant. Neben der Erhöhung von 3 auf 5 Stufen werden auch Demenzkranke in die Leistungen aufgenommen.
Ein neues Verfahren zur Begutachtung teilt Bedürftigkeit nicht mehr nach Zeitbedarf ein, sondern stellt den Bedarf nach der Notwendigkeit fest. Neben den körperlichen Einschränkungen zählen jetzt auch psychische Gebrechen zu den in die Pflegebedürftigkeit aufzunehmenden Fälle.
Zur Bewertung kommen dann:
Mobilität
geistiges und kommunikatives Auftreten
Verhalten, allgemein
Möglichkeit der Selbstversorgung
Umgang mit Erkrankungen und Belastungen
Möglichkeit zu sozialen Kontakten

Keine Person, die bisher schon eine Pflegestufe hatte, soll nach diesem System schlechter gestellt werden. Erst wenn Betroffene nach dem Inkrafttreten einen neuen Antrag stellen, treten auch die neuen Regeln in Kraft.
Vertreter von Organisationen bezeichnen die Neuerungen als nicht ausreichend, obwohl der Gesetzgeber für Neuerungen in der Zukunft Nachbesserungen in Aussicht gestellt hat.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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