Beratung in Hattingen
"Rechtliche Betreuungen" ist Thema: Betreuungsstelle bietet Termin-Sprechstunde

Malaika Stahlhut von der Betreuungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises steht Interessierten am Montag, 4. April von 11 bis 14 Uhr im Holschentor, Gruppenraum 2 (Talstraße 8) in persönlichen Beratungsgesprächen Rede und Antwort.
 | Foto: Archiv
  • Malaika Stahlhut von der Betreuungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises steht Interessierten am Montag, 4. April von 11 bis 14 Uhr im Holschentor, Gruppenraum 2 (Talstraße 8) in persönlichen Beratungsgesprächen Rede und Antwort.
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Malaika Stahlhut von der Betreuungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises steht Interessierten am Montag, 4. April von 11 bis 14 Uhr im Holschentor, Gruppenraum 2 (Talstraße 8) in persönlichen Beratungsgesprächen Rede und Antwort.

Bürger und ehrenamtliche Betreuer, die mehr über rechtliche Betreuungen und Vorsorgevollmachten erfahren möchten, müssen vorab einen Termin vereinbaren. "Auf diese Weise kann im Vorfeld kurz besprochen werden, um welches Thema es gehen wird und ob unter Umständen Unterlagen mitzubringen sind", heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus. Erreichbar ist Stahlhut unter der Telefonnummer 02336/93 2828.
Das Gespräch mit den Fachleuten der Kreisverwaltung kann sich lohnen. Denn: Krankheit, Unfall, Alter oder auch eine seelische Krise bergen das Risiko, seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln zu können. In dieser Situation darf eine andere Person für den Betroffenen nur dann rechtsverbindliche Entscheidungen treffen, wenn sie eine Vollmacht vorlegt oder als Betreuer bestellt ist.
Besucherinnen und Besucher unterliegen bei den Beratungsgesprächen aktuell der 3G-Regel, sie müssen also geimpft, genesen oder getestet sein.
Für Getestete gilt, dass der Test höchstens 24 Stunden alt sein darf, im Falle eines PCR-Tests gelten abweichend 48 Stunden. Für den Einlass ist eine offizielle Testbescheinigung notwendig. Selbsttestungen ohne Nachweis und digitale Selbsttestungen sind grundsätzlich nicht anerkennungsfähig.
Bei den Beratungsgesprächen gilt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske, die selbst mitzubringen ist.

Autor:

Lokalkompass Hattingen aus Hattingen

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