Straßenbahn rammte Bus - Verhandlung vor dem Schöffengericht

An dieser Stelle passierte der Unfall

Der Stadtspiegel berichtete Anfang Februar 2016 über den schweren Unfall, bei dem im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Engelbertstraße eine aus Richtung Ruhrbrücke kommende Straßenbahn mit einem Linienbus kollidierte. Durch die Wucht des Aufpralls des nach rechts abbiegenden Busses wurde die Straßenbahn damals regelrecht aus den Schienen gehoben.

Bei diesem Unfall wurden 8 Personen verletzt, die in umliegende Krankenhäuser gebracht wurden. Auch ein Rettungshubschrauber kam zum Einsatz. Die Polizei schätzte damals den Schaden auf 150.000 Euro.

Vor dem Schöffengericht hatte sich jetzt der 60 Jahre alte Busfahrer zu verantworten. Staatsanwalt Pepperhoff verlas die Anklage, die auf fahrlässige Körperverletzung in 8 Fällen lautete.

Der Busfahrer, der seit vielen Jahren unfallfrei fährt und noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, bedauerte auch heute vor dem Schöffengericht, dass es zu dem Unfall gekommen sei. Er schilderte, dass er als Rechtsabbieger vor dem Rotlicht mit dem entsprechenden Pfeil hinter einem Lieferwagen gestanden habe. Als dieses Rechtsabbieger-Rotlicht erlosch, sei der Lieferwagen vor ihm angefahren und er mit seinem 12 Meter langen Bus auch. Er habe dabei auf etwa querende Fußgänger geachtet und sei nach rechts abgebogen. Dann kam es zu dem Zusammenstoß mit der 36 Tonnen schweren Straßenbahn.

"An dieser Stelle hat es bereits früher Unfälle gegeben", so der als Zeuge geladene Betriebsleiter der Bogestra. Er erläuterte dem Schöffengericht ausführlich die technischen Abläufe, das Bremsverhalten und die Analysen der "Blackboxen" der Straßenbahn und des Busses. Anhand der Auswertungen der Ampelschaltungen und der Aufzeichnungen aus Bus und Straßenbahn kam er zu dem Ergebnis, dass sowohl Straßenbahnfahrer als auch Busfahrer bei Grün bzw. bei erloschenem Rechtsabbieger-Rotlicht gefahren sind. Eine erloschene Rotanzeige heißt nicht grün und einfach freie Fahrt, das erfuhren die Zuhörer im Gerichtssaal.

In Essen, so der Zeuge, seien viele dieser "erlöschenden Ampelanzeigen" wegen zahlreicher Unfälle schon seit Jahren durch „Abbieger-Grünlicht“ ersetzt worden, welches eindeutig "freie Fahrt" signalisiert.

Der Haftpflicht-Verband öffentlicher Verkehrsmittel hat inzwischen alle 8 Verletzten entschädigt.

Nach Beratung des Schöffengerichtes und mit Zustimmung der Prozessbeteiligten wurde dann das Verfahren gegen eine Zahlung von 1.000 Euro an die Lebenshilfe Hattingen eingestellt.

Die Erleichterung über diesen Prozessausgang war dem Busfahrer deutlich anzumerken.

Inzwischen ist die Ampelschaltung an der Kreuzung Bochumer Straße / Bahnhofstraße in Hattingen verkehrssicherer geworden. Darauf hatten sich die Kreisverwaltung, die Stadt, die Kreispolizeibehörde und Straßen NRW als Mitglieder der Unfallkommission Ende Februar verständigt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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