Landgericht Essen ändert Urteil des Amtsgerichtes wegen Kinderpornografie - Sprockhöveler erhält jetzt eine Bewährungsstrafe –

Im Mai 2016 hatte das Schöffengericht in Hattingen den 29 Jahre alten Angeklagten aus Sprockhövel wegen Herstellung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Über 8.000 Bilder von Kindesmissbrauch – auch an Kleinstkindern und penetrierten Säuglingen- waren auf den Rechnern des Sprockhöveler von Ermittlern des Bundeskriminalamtes gefunden worden.

Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte, der seit 2005 Mitarbeiter in örtlichen Kindertageseinrichtungen war, Berufung einlegen lassen.

„Ich würde niemals einem Kind Schaden zufügen“ erklärte der Sprockhöveler im Mai 2016 vor dem Hattinger Schöffengericht und schilderte dann dem Gericht, wie ein Austausch dieser Bilder über das Internet funktioniert. Er habe manche Bilder nur besessen, um diese gegen andere Bilder tauschen zu können.

Um den Forderungen seiner Partner im Internet nachzukommen, soll der Angeklagte auch von sich selbst erstellte Videos mit entsprechend im Hintergrund dargestellten Kinder-pornografischen Bildern produziert haben.

Die Verteidigerin des Angeklagten erläuterte damals dem Schöffengericht, zu welchem Zweck ihr Mandant dieses getan habe und wozu er die pornografischen Bilder benutzt habe. Auf die Nennung weiterer Details wird hier verzichtet.

Vor der XI. kleinen Berufungskammer beim Landgericht in Essen unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Dr. Dörlemann fand heute die Berufungsverhandlung statt.

Rechtsanwältin Andrea Schubert erläuterte dem Landgericht die Gründe für ihre Berufung gegen das Urteil des Hattinger Schöffengerichtes, mit dem Ziel, die Freiheitsstrafe ohne Bewährung in eine Strafe mit Bewährung zu ändern.

Unmittelbar nach dem Urteil des Hattinger Schöffengerichtes sei ihr Mandant so beindruckt gewesen, dass er sofort eine Therapie begonnen habe.

Das Gericht erörterte dann die Möglichkeiten, wie der Angeklagte zu bestrafen und zu therapieren sei. Die Therapie, an der der Angeklagte zurzeit teilnimmt, wird von der Krankenkasse bezahlt.

Auch wenn Staatsanwältin Franka Bandorski in ihrem Plädoyer eindrucksvoll schilderte, woher u.U. die Säuglinge kamen, an denen die Missbrauchstaten im Internet begangen wurden und welche Ängste und Sorgen die Mütter ausstehen, denen u.U. die Säuglinge weggenommen wurden, plädierte auch sie für eine Bewährungsstrafe, ein Näherungsverbot zu Kindertageseinrichtungen und Zuweisung eines Bewährungshelfers.

Rechtsanwältin Andrea Schubert sagte, ihr Mandant habe einiges aufzuarbeiten um dieses Kapitel abzuschließen. Dazu sei eine Therapie hilfreicher als eine Freiheitsstrafe.

Das Schöffengericht des Landgerichtes änderte dann das Urteil des Amtsgerichtes Hattingen ab, in dem der Angeklagte heute eine Bewährungsstrafe erhielt. Als Bewährungsauflage muss er regelmäßig an einer Therapie teilnehmen und dieses dem Gericht nachweisen. Er erhält einen Bewährungshelfer und muss sich 4 Jahre straffrei führen. Außerdem muss er 2.500 Euro an eine karitative Einrichtung zahlen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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