Das NPD-Verbot ist zum zweiten Mal gescheitert.

Heute wurde amtlich, was viele schon seit Wochen diskutierten: vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte der Versuch des Bundesrats die NPD zu verbieten. Bereits 2003 scheiterte der Antrag der Bundesregierung die NPD wegen ihrer Verfassungsfeindlichkeit aus der deutschen Pateienlandschaft zu entfernen.
Damals war es dem Gericht ein Dorn im Auge, dass zu viele V-Leute in vielen Spitzenfunktionen der Partei saßen.
Heute fällt ins Gewicht, dass die NPD nicht mehr durchsetzungsfähig sei. In den Parlamenten ist sie nur minimal vertreten. Im Europa-Parlament ist sie mit einem Abgeordneten vertreten. Ihre im Osten vertretenen Mandate hat sie verloren. Knapp 300 Personen sitzen noch in Parlamenten der Gemeinden. Bei Wahlen landete sie weit unter 1 Prozent. In den alten Ländern spielt sie parlamentarisch schon lange keine Rolle mehr. Reden machte die NPD zuletzt nur noch durch parteiinterne Skandale. Auch finanziell ist sie sehr schlecht aufgestellt.
Da die NPD keinerlei Durchsetzungsvermögen mehr habe, reichte den Richtern, um von einem Verbot abzusehen. Zur Zeit sieht es wohl nicht danach aus, dass sich dieser Zustand ändert. Obwohl die NPD verfassungsfeindlich ist, ihre Ziele ausländerfeindlich und menschen mit solchen Gruppenverachtend sind, muss ein starker Staat in der Lage sein, mit solchen Gruppen anders fertig zu werden.
Insgesamt hat das Verfassungsgericht die Hürden für zukünftige Verbotsverfahren höher gelegt.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

5 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.