Wer muss die Krankenkosten der Arbeitnehmer tragen ?

Um die Kosten für Krankheiten der Arbeitnehmer ist zur Zeit wieder eine heftige Diskussion zwischen Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer entfacht. Zunächst stand dabei die abgeschaffte Parität beider Seiten im Mittelpunkt.
Der Grund liegt darin, dass der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent eingefroren wurde, während die Arbeitnehmer im Jahr 2015 schon 9,7 Prozent leisten mussten. Jetzt wird mit neuen Erhöhungen der Gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen gerechnet. Dieses nahmen aber die Arbeitgebervertreter zum Anlass über unzumutbar steigende Kosten ihrer Seite.
Da geht es vor allem um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen. Hier reklamieren die Arbeitgeberfunktionäre, dass der Krankenstand seit einiger Zeit wieder ansteigt. Bei der Diskussion wird aber übersehen, dass die Lohnfortzahlung durch Streiks und den Druck der Gewerkschaften erkämpft wurde.Die Angelegenheit ist wahrscheinlich nicht politisch, sondern nur auf tariflichem Weg zu lösen sein. Das darauf folgende Krankengeld wird nur zu 70 % gezahlt.
Im laufe der Jahre kamen aber immer weitere Belastungen auf die abhängig Beschäftigten zu. Dabei wurden immer wieder komplette Leistungen gestrichen. Zuzahlungen bei den Medikamenten wurden eingeführt, genauso wie für dritte Zähne. Brillen müssen selbst bezahlt werden.Weitere Belastungen entstehen für Leistungen im Pflegefall.
Aber geht die Diskussion nicht in die falsche Richtung ? Muss die Diskussion nicht so laufen, dass nach neuen Wegen für eine gerechte Krankenversicherung gesucht werden sollte. Versichert werden müssen alle Einkommensarten. Ins Gespräch gebracht wurden schon Gewinne aus Aktien und anderen Kapitalanlagen. Sogar Mieteinnahmen sollen danach für die Versicherungen eingebracht werden. Fest steht, dass an der gesetzlichen Versicherung grundsätzlich etwas geändert werden muss. Nur so werden sich in Zukunft soziale Konflikte ausschließen lassen.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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