Neubau eines Einfamilienhauses
KfW-55-Förderung bis 31. Januar 2022 noch nutzen!

Foto: pixabay/Capri23auto

Die Bundesförderung für den Effizienzhaus-Standard 55 wird im kommenden Jahr eingestellt. Das gilt auch für die Varianten Effizienzhaus-55-EE-Klasse und NH-Klasse.

Wer schnell ist, kann die KfW-55-Förderung für seinen Neubau noch beantragen und dadurch Geld sparen. So sind beim Bau eines Effizienzhauses 55 Zuschüsse bis zu 18.000 Euro möglich.
Entscheidend ist das Datum der Antragsstellung: Bis zum 31. Januar 2022 muss der vollständige Antrag bei der KfW eingegangen sein.

Die Bundesförderung wird sich ab Februar stärker auf die energetische Sanierung von Altbauten und noch effizientere Neubauten konzentrieren. Für den Bau eines Effizienzhaus 40 ist auch weiterhin eine Förderung bis zu 24.000 Euro möglich, für ein Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltig­keits-Klasse sogar bis zur Summe von 33.750 Euro.

Bei der Sanierung von Altbauten ist eine Förderung für den Umbau nach Effizienzhausstandard 55 jedoch weiterhin möglich. Auch bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen wird es bei Einhaltung der Anforderungen weiterhin Unterstützung vom Staat geben.

Die Energieberatung Iserlohn/Hemer der Verbraucherzentrale  gibt Auskunft zum Thema Fördermittel unter der Rufnummer 02371-219 41 05.Neubau eines

Autor:

Energieberatung der Verbraucherzentrale Iserlohn/Hemer aus Iserlohn

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