Reiserückkehrer
Ennepe-Ruhr-Kreis vereinfacht Meldung mit Online-Formular

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten bietet der Ennepe-Ruhr-Kreis jetzt ein Online-Formular. | Foto: Pixabay/Grafik Sikora
  • Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten bietet der Ennepe-Ruhr-Kreis jetzt ein Online-Formular.
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Während nach wie vor unklar ist, ab wann ein Test auf das Coronavirus für Reiserückkehrer aus Risikogebieten Pflicht sein wird, gilt eine andere Vorgabe seit Wochen: Wer aus einem der aktuell rund 130 Länder zurückkommt, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft sind, muss sich direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Zudem ist es Pflicht, sich unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Darauf weist der Ennepe-Ruhr-Kreis hin.

"Dies ist keine freundliche und unverbindliche Bitte. Laut Corona-Einreiseverordnung ist es vielmehr eine Rechtspflicht. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden", erklärt Astrid Hinterthür, Leiterin des Krisenstabes im Schwelmer Kreishaus. Und auch wenn in der laufenden Debatte um Reiserückkehrer vor allem die Flughäfen im Fokus stehen: Quarantäne und Meldepflicht gelten für alle, die aus einem Risikogebiet einreisen, völlig unabhängig vom Verkehrsmittel.

Online-Formular entwickelt

Um Rückkehrern beispielsweise aus Ägypten, Bosnien oder der Dominikanischen Republik, aus Kasachstan, Luxemburg oder Marokko, aus der Türkei, Serbien oder der Ukraine die Meldung an das Gesundheitsamt zu erleichtern, hat die Kreisverwaltung jetzt ein Online-Formular entwickelt. Es ist ab sofort unter www.en-kreis.de abrufbar.
Abgefragt werden in der Online-Meldung Name, Adresse und Kontaktdaten, Ort der Quarantäne, Aufenthaltsländer und Datum der Einreise. Ebenfalls anzugeben ist, ob Krankheitssymptome oder ein negativer Coronatest vorliegen. Dieser kann für das Gesundheitsamt unter Umständen Grundlage für eine Befreiung von der Quarantänepflicht sein. Bei dem Test muss es sich auf jeden Fall um einen molekularbiologischen Test auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 handeln. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Rückmeldung vom Gesundheitsamt

"Sind alle notwendigen Angaben eingetragen und das Formular abgeschickt, meldet sich das Gesundheitsamt per E-Mail oder telefonisch beim Reiserückkehrer und stimmt die weiteren Schritte ab", so Hinterthür. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten die Betroffenen die häusliche Quarantäne einzuhalten.
Reiserückkehrer aus Ländern, die laut Definition des Robert Koch-Instituts als Risikogebiet gelten, können sich kostenlos auf eine Corona-Infektion testen lassen. An den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück und Dortmund sind Testzentren für Fluggäste eingerichtet. Ansprechpartner für Bürger, die mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs waren, ist der Hausarzt. Eine entsprechende Vereinbarung hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit den Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen.

Reiserückkehrer und Risikogebiete

Bisher hat sich eine Vielzahl von Reiserückkehrern aus Risikogebieten beim Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises gemeldet. Die größte Gruppe kehrte aus der Türkei heim.
Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es jederzeit zu kurzfristigen Änderungen kommen. Rückkehrer sollten unmittelbar vor der Wiedereinreise nach Deutschland auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts prüfen, ob ihr Reiseland als Risikogebiet gilt und sie damit zu Quarantäne und Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet sind. Die aktuelle Liste gibt es unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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