Deine Stimme zählt

Bundesweite Betriebsratswahlen

Die Bundestagswahl ist gerade ein halbes Jahr vorbei, da stehen im Mai die Kommunalwahl und die Europawahl ins Haus. Dazwischen dürfen die Arbeitnehmer zwischen dem 01. März und dem 31. Mai ihre wichtige, nicht zu unterschätzende Stimme, abgeben.

Was macht der Betriebsrat?

Betriebsräte sind die Interessenvertretung der Mitarbeiter. Nach dem Betriebsverfasungsgesetz haben sie zahlreiche Kompetenzen. Bei Neueinstellungen redet der Betriebsrat u.a. ein Wörtchen mit. Ebenso bei Kündigungen oder Versetzungen. Darüberhinaus überwacht der Betriebsrat, dass die Arbeitsplätze den Vorschriften gemäß ausgestattet sind. Er redet mit, wenn der Arbeitgeber Überwachungskameras installlieren will oder beim Neubau einer Kantine. Bei betriebsbedingten Entlassungen überprüft er die Sozialauswahl.

Wo gibt es Betriebsräte?
Leider gibt es nur in neun Prozent der Firmen einen Betriebsrat. Je größer die Firma, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass es einen Betriebsrat gibt. Im Westen arbeiten 43 Prozent der Angestellten und im Osten 36 Prozent in Betrieben mit Arbeitnehmervertretungen. Die Installation von Betriebsräten ist stark branchenabhängig.Sie sind häufig in Bereichen der Energie- und Abfallwirtschaft und Bergbau zu finden, rar im Gastgewerbe und in der Bauwirtschaft.

Immer weniger Betriebsräte?
Die Zahl ist auf dem niedrigsten Stand. Möglicherweise liegt es an der Gleichgültigkeit der Beschäftigten. Häufig finden in neuen Firmen keine Gründungen von Arbeitnehmervertretungen mehr statt, weil andere Themen in der heutigen Zeit im Vordergrund stehen.Gleichzeitig verschwinden alte Firmen mit Arbeitnehmervertretungen.

Wer darf den BR wählen und kandidieren?
Jeder Arbeitnehmer, auch Auszubildende, die volljährig sind. Ebenso Leiharbeiter (mind. 3 Monate überlassen) und Teilzeitbeschäftigte. Gewählt werden kann JEDE oder JEDER, der mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist. Ausgeschlossen sind leitende Angestellte.

Wie groß ist der Betriebsrat?
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten gibt es ein BR Mitglied. Bis zu 100 Arbeitnehmern gibt es fünf, bis zu 200 Beschäftigten sieben usw. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Gründung eines BR nicht.
Um einen BR zu gründen, muss es mind. 5 wahlberechtigte Mitglieder geben.

Wie wird gewählt?
Es gibt zwei unterschiedliche Wahlverfahren. Das Normale und das Vereinfachte.
Beim normalen Wahlverfahren bestimmt der alte BR einen Wahlvorstand. Dieser veröffentlicht mind. 6 Wochen vor der Wahl eine Wählerliste. Die Liste mit den Kandidatinnen und Kandidaten werden spätestens eine Woche vor der BR Wahl bekanntgegben. Nach der Wahl werden die Gewählten für mind. 2 Wochen öffentlich ausgehangen.
Das vereinfachte Verfahren findet in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten statt. Es unterscheidet sich im Wesentlichen dadurch, das die Fristen kürzer sind.

Schadet eine Kandidatur der Karriere?
Mitarbeitvertreter dürfen gem. § 78 des Betriebsverfassungsgesetzes nicht in ihrer beruflichen Entwicklung benachteiligt werden. In der Praxis hängt dies jedoch sehr stark von der Unternehmenskultur ab. In den meisten Betrieben werden die Mitglieder vom Arbeitgeber respektiert.

Fazit
Arbeitnehmervertretung und Mitbestimmung ist wichtig. Deine Stimme zählt.

Autor:

Frank Heu aus Herne

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