Krisenstab berät über aktuelle Coronalage
Maske fällt im Klassenzimmer

Am Sitzplatz darf die Maske fallen, so die neuen Regeln im Schulbetrieb. | Foto: Magalski
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Zur aktuellen Coronalage hat der Krisenstab der Stadt Herne am Donnerstag, 28. Oktober, beraten. Das Schulministerium des Landes NRW teilte am gleichen Tag mit, dass die Maskenpflicht am Sitzplatz für Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufgehoben wird.

Konkret bedeutet dies, dass die Coronabetreuungsverordnung ab Dienstag, 2. November, für Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsieht, solange die Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen. Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, wenn Schüler an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten. Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig. Befinden sich Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude.

Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird. Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz. Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.

Im Außenbereich der Schule besteht weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist: Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbarn zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ausgenommen.

Die Stadt registrierte, dass das auch in Herne zuletzt wieder angestiegene Infektionsgeschehen zu einem nicht unerheblichen Teil auf Reiserückkehrer zurückzuführen ist. Insofern ist hier der erwartete Niederschlag der Herbstferien auf die Coronalage festzustellen. Bei der Stadt haben sich rund 2.200 Personen wie vorgeschrieben als Reiserückkehrer gemeldet. An den Schulen sind einzelne Infektionsfälle durch die Pooltestungen festgestellt worden. Wirkliche Ausbrüche gibt es dort gegenwärtig jedoch nicht. Die Stadt appelliert, dass sich Personen, bei denen sich eine Atemwegserkrankung einstellt, auf Corona testen lassen. Dieser Appell schließt auch geimpfte Personen ein.

In Herne sind rund 79,7 Prozent der Menschen erstgeimpft und knapp 78 Prozent haben den vollen Impfschutz. Um diese bereits sehr gute Impfquote noch weiter zu steigern, führt die mobile Koordinierende COVID-Impfeinheit (KoCI) auch weiter mobile Impfungen durch. Die Impfung stellt den besten Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf dar.

Es erfolgen weitere mobile Impfungen darunter auch wieder an den Bahnhöfen in Herne und Wanne-Eickel. Für den weiteren Impffortschritt hofft die Stadt Herne darauf, dass bald auch Kinder, die jünger sind als 12 Jahre, geimpft werden dürfen. Gegenwärtig ist dies jedoch noch nicht möglich, da noch keine Zulassung für den Impfstoff für diese Altersgruppe vorliegt.

Autor:

Stephanie Klinkenbuß aus Recklinghausen

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