Frage der Woche
Präsidentielle Begnadigungen: Sollte Gnade vor Recht walten?

Seinen letzten Tag im Amt nutzte Donald Trump, wie viele Präsidenten vor ihm, um Begnadigungen auszusprechen und Strafmilderungen zu erlassen. Ein umstrittenes Privileg, bei der geltendes Recht übergangen wird. Was ist davon zu halten?

Als der damalige US-Präsident Richard Nixon im Zuge der Watergate-Affäre 1974 zurücktreten musste, war er gewappnet. Denn sein ins höchste Amt nachrückender Vize Gerald Ford ließ sich nicht lange bitten und begnadigte den scheidenden Nixon. Wenige Monate vorher hatte Nixon Ford als Vizepräsident eingesetzt. Eine von vielen Begnadigungen, die einen mehr als üblen Beigeschmack trugen. 

"Gnade" für alte Freunde

Auch Donald Trump nutzte das präsidentielle Privileg, sprach Begnadigungen aus oder verminderte das Strafmaß. In den Genuss seiner Gnade kamen unter vielen anderen der rechtsradikale Steve Bannon (Verdacht auf Betrug), der Leiter seines Wahlkampfteams Paul Manafort (verurteilt: Steuerhinterziehung und Bankbetrug) und sein langjähriger Vertrauter Roger Stone (verurteilt: Zeugenmanipulation in der Russland-Affäre). Charles Kushner, den Vater seines Schwiegersohnes, begnadigte Trump vorsorglich gleich mit, direkte Verwandte gingen allerdings leer aus.

Na klar, diese Macht öffnet der Korruption Tür und Tor. Eine Begnadigung ist für verurteilte Straftäter oder dringend Verdächtige gleichzusetzen mit der berühmten Du-kommst-aus-dem-Gefängnis-frei-Karte: Ein in der Verfassung vorgesehener Weg, die demokratische Gewaltenteilung zu umgehen und als Einzelperson über das Recht hinweg zu herrschen. Soweit, so problematisch.

Frage der Woche: Ist Gnade trotzdem manchmal angebracht? Was spricht dafür, dass Begnadigungen weiterhin möglich sind? Wer sollte über Begnadigungen entscheiden dürfen? Oder sollte Gnade nicht vor Recht walten dürfen?

Autor:

Jens Steinmann aus Herne

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