BGH Urteil: Ohne Fahrradhelm vollen Schadensersatz bei Nichtverschulden

Eine Fahrradfahrerin aus Schleswig Holstein hatte vor dem BGH auf vollen Schadensersatz geklagt, nachdem ihr das OLG Schleswig Holstein eine 20 prozentige Mitschuld zugesprochen hatte, weil sie keinen Fahrradhelm trug.
Vorausgegangen war, dass die Klägerin mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit, durch das unachtsame Tür öffnen eines Pkw, stürzte und sich dabei schwere Kopfverletzungen zu zog. Mit dem Urteil des OLG war sie nicht einverstanden und verlangte vollen Schadensersatz.
Jetzt hat das BGH entschieden, dass bei unverschuldeten Verkehrsunfällen, bei denen der Fahrradfahrer keinen Helm trägt, ihm trotzdem der volle Schadensersatz zusteht. - Ich denke, besser "Oben mit". Sicher ist ist Sicher.

Autor:

Frank Heu aus Herne

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