Totes Mädchen: Kein Fremdverschulden

Die Bochumer Polizei wird in Kürze in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Bochum die Ermittlungen im Fall eines 17-jährigen Mädchens einstellen. Das teilte am Donnerstag die Polizei-Pressestelle mit.

Das Mädchen hatte am 8. April 2017, einem Samstag, gegen 0.30 Uhr die elterliche Wohnung in Recklinghausen-Süd verlassen und war einen Tag später am frühen Morgen im Herner Stadtteil Holsterhausen tot in einem Gleisbett der Deutschen Bahn gefunden worden. Die Schülerin war dort von einem Zug überrollt worden.

"Nach Aufnahme der äußerst aufwendigen Ermittlungen, die in enger Absprache zwischen der Staatsanwaltschaft und der eingesetzten Mordkommission erfolgten, wurde unter anderem auf der Grundlage rechtsmedizinischer Befunde ein mögliches Fremdverschulden nicht ausgeschlossen. Insofern wurde über einen längeren Zeitraum gegen mehrere Personen ermittelt. Die Ermittlungen bezogen sich in umfangreicher Weise auch zu der Frage, wo sich das Mädchen in dem Zeitraum nach ihrem Verschwinden bis zu ihrem Tod aufgehalten hatte. Sichere Feststellungen hierzu konnten, auch nach einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit, letztendlich nicht getroffen werden", so der Wortlaut der gemeinsamen Erklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Nach Einholung verschiedener ergänzender rechtsmedizinischer Expertengutachten aus dem In- und Ausland sowie der Einschaltung einer Spezialdienststelle des Landeskriminalamtes NRW zur operativen Fallanalyse hätten sich am Ende der Ermittlungen keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Tod des Mädchens ergeben. Bei der Bewertung der Gesamtumstände gehen der Staatsanwalt sowie die eingesetzten Kriminalbeamten von einem Unfall oder einer Selbsttötung aus.

Quelle: Polizei

Autor:

Wochenblatt Herne aus Herne

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