Haus & Grund Hilden weist auf Online-Service des Landes NRW hin
„Wohngeldantrag online“ beantragen

Wohngeld kann auch online beantragt werden. | Foto: StartupStockPhotos auf Pixabay

Wenn Mieter oder Eigenheimbesitzer wegen der Corona-Pandemie ihre Wohnkosten nicht mehr tragen können, kann das Wohngeld helfen. In NRW kann man seinen Anspruch online ausrechnen und direkt online einen Antrag stellen.

„Das Land Nordrhein-Westfalen bietet seinen Bürgern schon seit Jahresbeginn die Möglichkeit, ihren möglichen Anspruch auf Wohngeld online zu berechnen und sogar direkt online einen Wohngeldantrag zu stellen. Die Webadresse lautet www.wohngeldrechner.nrw.de.“ Darauf weist Andreas Adán hin. Der Vorsitzende des Vereins Haus & Grund Hilden ergänzt: „Das ist ein Service, den NRW als bislang einziges Bundesland anbietet. So kann man den Weg zum Amt vermeiden und hat keine Verzögerung durch den Postweg.“ Aktuell sollen die zuständigen Ämter die Anträge mit besonderer Priorität bearbeiten.
„Das Wohngeld fließt als Mietzuschuss an Mieter und als Lastenzuschuss an selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer“, erklärt Rechtsanwalt Adán. Er empfiehlt außerdem: „Wer durch Corona Einkommenseinbußen hat, sollte auf jeden Fall den Wohngeldrechner nutzen und ermitteln, ob er anspruchsberechtigt ist.“

Wohngeld bessere Alternative

Gerade für Mieter sei das die bessere Lösung, als die Miete schuldig zu bleiben: „Wer die Miete wegen der Corona-Pandemie nicht fristgerecht bezahlen kann, muss sie bis spätestens Juni 2022 inklusive Verzugszinsen nachzahlen. Wohngeld zu beziehen und die Miete weiterhin zu zahlen, ist also die günstigere Alternative.“
Für Eigenheimbesitzer ist das Ganze etwas komplizierter. „Für sie gilt folgendes“, so Adán weiter. „Grundsätzlich fließt der Lastenzuschuss an jene Eigentümer, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht ausreicht, um die Wohnkosten für ihr selbstgenutztes Wohneigentum zu tragen. Als Wohnkosten gelten dabei die Ausgaben für das Darlehen (Zinsen plus Tilgung) aber auch Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung, Grundsteuer, Versicherungen des Gebäudes, Verwaltungskosten und bestimmte Heizkosten.“ Weiterführende Informationen hat das NRW-Bauministerium auf seiner Webseite zusammengestellt. Sie ist mit dem Wohngeldrechner verlinkt.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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