Handwerkskammer kritisiert Bezirksregierung
Regelungen kompliziert

Die Handwerkskammer Düsseldorf begrüßt den Verzicht auf Einfahrtbeschränkungen für Dieselfahrzeuge im neuen Luftreinhalteplan der Bezirksregierung für die Landeshauptstadt. Die Kammer kritisiert aber die äußerst bürokratische Handhabung von Ausnahmeregelungen.
"Bei der Erstellung des Plans hat die Handwerkskammer mit der Bezirksregierung zusammen gearbeitet. Umso mehr erstaunt es, dass die Bezirksregierung weder im Vorfeld noch im Rahmen der Offenlage auf unsere Vorschläge zu Ausnahmeregelungen reagiert hat. Sie können wichtig werden, wenn doch noch gerichtlich Fahrverbote angeordnet werden sollten", bekundet die Kammer ihre Irritation.
Die im Luftreinhalteplan enthaltenen Ausnahmeregelungen seien äußerst komplex und sollen unter anderem nur von Haltern in Anspruch genommen werden können, die ihr Kfz bis zum 22. Mai 2018 angeschafft haben. „Der gesunde Menschenverstand hätte den Anschaffungsstichtag auf den Tag der Inkraftsetzung des Luftreinhalteplans gesetzt, wie es in Stuttgart der Fall ist“, betonte Kammerpräsident Andreas Ehlert.
Außerdem seien die Ausnahmeregelungen mit erheblichen Nachweispflichten verbunden. Unter anderem wurde die bewährte Fuhrparkregelung mit einer Reihe von Prüftatbeständen wie Umsatz und Beschäftigung verkompliziert.
„Als Handwerk haben wir es sehr begrüßt, dass sich die Landesregierung vor den Gerichten auch für uns schlägt und alles tut, um Fahrverbote zu vermeiden. Wir werden weiterhin mit der Landesregierung an einem Strang ziehen, zumal die gesamte Dieselproblematik uns durch eine weitgehend untätige Bundesregierung eingebrockt wurde. Wir hoffen und erwarten aber auch, dass die Landesregierung über diese Ausnahmeregelungen noch einmal in einen intensiven Dialog mit uns eintritt. Eine unbürokratische, mittelstandsgerechte Lösung muss kommen!“, so Ehlert.
In der Öffentlichkeit wüchsen die Zweifel darüber, ob die Stickstoffdioxidbelastung tatsächlich derart gravierende gesundheitliche Auswirkungen habe. Es sei fraglich, ob die bisherigen Annahmen stimmten. Angesichts der Tatsache, dass der Anteil der handwerklichen Service- und Reparaturfahrzeuge im einstelligen Prozentbereich liege, „herrscht für perfektionistische Ausnahmeregelungen im Handwerk keinerlei Verständnis.“

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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