Rückfragen an die Staatsanwaltschaft Hagen
Die Verachtung der Armut im Iserlohner Rathaus Teil IV

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Wenn die Rechtsabteilung der Stadt Iserlohn nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann, brauchen die Mitarbeiter dringend Nachhilfeunterricht in der Beurteilung der Prioritätensetzung.

Existenzsicherung hat immer Vorrang.

"Das Grundgesetz besteht aus 146 Abschnitten. Die einzelnen Abschnitte nennt man "Artikel". In den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes stehen die sogenannten "Grundrechte". Die Grundrechte sind die wichtigsten Rechte der Menschen gegenüber dem Staat."

"Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, sie können sich jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken („Drittwirkung“)." wikipedia

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
(Die Stadt Iserlohn bildet hier wohl keine Ausnahme.)

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Strafanträge gegen Behördenmitarbeiter wegen Kontopfändung aus dem soziokulturellen Existenzminimum

Mit zwei Fachaufsichtsbeschwerden zur Vollstreckung aus dem soziokulturellen Existenzminimum wegen behördlicher Missachtung gesetzlich geschützter Pfändungsfreigrenzen vom 20.05.2023 beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Justizministerium des Bundes begehrt der Beschwerdeführer die verbindliche rechtliche Bewertung der Verwaltungspraxis der Stadt Iserlohn gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB II, SGB XII sowie Niedriglöhnern.

Am 24. und 25.09.2023 wurden drei Strafanträge gegen Behördenmitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft Hagen eingereicht.  Die Staatsanwaltschaft wurde jetzt angefragt nach den entsprechenden Aktenzeichen und dem aktuellen Sachstand.

"minderwertiges Recht" contra "höherwertiges Recht"

Mehrfach hat der Bundesgerichtshof das Existenzminimum als unantastbaren Grundbedarf zur Lebenssicherung geschützt.
"Wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung betrieben, sind dem Schuldner für seinen notwendigen Unterhalt jedenfalls die Regelsätze nach § 28 SGB XII zu belassen. Eine Pfändung kleiner Teilbeträge hieraus kommt nicht in Betracht."
Bundesgerichtshof, VII ZB 111/09, 25. 11.2010

"Die Regelleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch stellen nach der Wertung des Gesetzgebers das "soziokulturelle" Existenzminimum dar (BTDrucks. 15/1516, S. 56) und sind damit dem notwendigen Lebensunterhalt gleichzusetzen. Demgegenüber muss das durch Art. 14 GG geschützte Interesse des Gläubigers einer aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung erwachsenen Forderung zurücktreten."
Bundesgerichtshof, VII ZB 7/11, 13.10.2011

Die Sicherung des Existenzminimums ist zu gewährleisten .

Rechtsprechung mit zweierlei Maß?
Ein Bußgeldbescheid wegen eines abgelaufenen Personalausweises ist mehr als nachrangig.
Gebührenbefreiung Personalausweis gem. PAuswGebV § 1 (6)
Eine Kontopfändung wegen Verwaltungsgebühren ist ein Straftatbestand. Der Übergriff ist illegal.

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GEZ

Über Jahre gibt sich die Kommune schon dafür her Steigbügelhalter für die GEZ zu sein und die Mitarbeiter der Kommune zu instrumentieren "Schulden"/ Beitragseintreiber für ein überflüssiges und unbeliebtes Privatunternehmen zu sein.

Nicht selten werden Beiträge eingefordert von Personen, die ohnehin Beitragsbefreit sind für Verträge, die niemals abgeschlossen wurden.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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