Qualitätssicherung im Jobcenter Märkischer Kreis
Eingliederungsvereinbarungen im Jobcenter Märkischer Kreis

Die Welt dreht sich weiter.

Und während das Jobcenter Märkischer Kreis nach außen damit wirbt, Menschen für den ersten Arbeitsmarkt fit machen zu wollen, ist die Weiterqualifizierung der eigenen Mitarbeiter intern dermaßen inkompetent, dass begründete Zweifel bestehen, ob jemand mit solchen Führungsdefiziten allein in der freien Wirtschaft überleben könnte.

Sicherlich ist es für juristisch unbedarfte und bürokratisch nicht mutierte Personen kaum möglich den gesetzgeberischen Unsinn im sich ständig wandelnden SGB II nachzuvollziehen.

Für Geschäftsführer im Jobcenter, Bereichsleiter/in Recht und Stabsstelleführer im Leistungsrecht und eine ganze Horde Sachgebietsleiter sollte jedoch ein etwas anderer Maßstab gelten.

Die aufgeblasene Führungsstruktur des hiesigen Jobcenters findet sich im Organigramm Jobcenter MK Stand 04/2020

Nachhilfeunterricht durch Sozialgerichte und Bundesrechnungshof zeigen keine Wirkung

Nachweislich findet sich im Jobcenter „Niemand“ mit dem erforderlichen Fachwissen, der in der Lage wäre nach Gesetzesänderungen oder einschneidenden Urteilen die Mitarbeiter weiter zu schulen. Auch Nachfragen nach internen Weisungen blieben ohne Erfolg. Während in anderen Jobcentern in Deutschland etliche Dutzende von Weisungen für die Mitarbeiter abgefasst sind, gibt es beim Jobcenter Märkischer Kreis so gut wie keine erkennbaren Weiterbildungsangebote oder Weisungen.

Bedenkt man weiter, dass Sanktionen und Eingliederungsvereinbarungen zu den Schwerpunktthemen gehör(t)en, so ist es mehr als peinlich, dass etliche Sanktionen über Jahre verfassungswidrig waren und auch die Fehler in den Eingliederungs-Verträgen weitergeführt werden. Gibt es den „Niemand“ im Jobcenter, der den Mitarbeitern mal die falschen Vordrucke wegnehmen kann?

Aber wenn Geschäftsführung und Widerspruchstelle ihre Arbeitsqualität nicht an die hohen Gehaltszahlungen anpassen können, wäre es folgerichtig sinnvoll die Gehaltsschecks an die tatsächlich nur geleistete Arbeit anzupassen.

Seit Jahren erscheinen weiterführende Berichte über Eingliederungsvereinbarungen im Lokalkompass.

Konfuzius hat einmal gesagt: „Der Weise macht keinen Fehler zweimal.“   . . .

Das beigefügte Foto beweist erneut, dass die Geschäftsführung im Jobcenter Märkischer Kreis seit Jahren immer die gleichen Fehler macht.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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