Interne Weisung im Jobcenter Märkischer Kreis
Interne Weisung nach LSG NRW-Urteil zum fehlenden schlüssigen Konzept

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Eigene Recherchen zeigen unhaltbare Zustände in der Beratungskompetenz der Sachbearbeiter im Jobcenter Märkischer Kreis.

Am heutigen Tag wurde mir ein Schreiben des Jobcenter Märkischer Kreis vom 23.06.2022 vorgelegt. 
Darin ist zu lesen:

"Die Zusicherung zu den Aufwendungen für die Wohnung YYY  in 58675 Hemer erteile ich Ihnen nicht.

Begründung.

Vor Abschluss eines Mietvertrages soll die/der Leistungsberechtigte die Zusicherung zu den Aufwendungen der neuen Unterkunft einholen. Zur Zusicherung bin ich nur verpflichtet, wenn Sie einen Grund vortragen, der den Umzug rechtfertigt und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind.

Sie haben Gründe vorgetragen, die einen Umzug innerhalb des Märkischen Kreises rechtfertigen. Zur Zusicherung bin ich nur verpflichtet, wenn die Aufwendungen angemessen sind (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II).

In Hemer sind für einen 4-Personenhaushalt 639,35 € angemessen.

Dieser Betrag entspricht dem Schlüssigen Konzept des Märkischen Kreises und den dort ermittelten angemessenen Aufwendungen für eine Brutto-Kaltmiete (Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten ohne Heizkosten)."

Keine Weisung, keine Schulung, falsche Beratung

Bereits in meinem Beitrag vom 29.06.2022 hatte ich eine Mitarbeiterin zitiert.
Jeder darf machen, was er will - Interne Weisungen kennt man beim Jobcenter MK nicht

Wenn das Jobcenter Märkischer Kreis keine eigenen internen Weisungen vorhält und die Bundesagentur für Arbeit nur andere Informationen vorgibt, wenn das Jobcenter Märkischer Kreis kein eigenes Schulungsmaterial vorhält, im Schulungsmaterial über Kosten der Unterkunft im Widerspruch zum Jobcenter andere Inhalte vermittelt, wie erklärt sich dann im Einzugsbereich dem Jobcenter ein solch auffällige Übereinstimmung in der Falschberatung?

Am gleichen Tag - das Landessozialgericht NRW stellt fest: es gibt kein schlüssiges Konzept

Und während eine Jobcenter-Mitarbeiterin in Hemer Kunden "berät", oder besser ihnen vorgaukelt, dass der Märkische Kreis rechtskonforme Vorgaben für die Mietobergrenzen vorweisen kann, canceln die Richter am Landessozialgericht alle Konzept-entwürfe als nicht schlüssig.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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