Landtagswahl am 14. Mai: Vorbereitungen im Rathaus laufen auf Hochtouren

Zwei Mal werden die Iserlohner Wähler in diesem Jahr an die Wahlurnen gebeten: Zur Landtagswahl am 14. Mai und zur Bundestagswahl am 24. September. Für die Landtagswahl im Mai laufen die Vorbereitungen im Iserlohner Rathaus schon auf Hochtouren. Das Wahlamt der Stadt Iserlohn hat dazu einige wichtige Informationen zusammengestellt:

Was wird am 14. Mai gewählt?
Es geht um die Zusammensetzung des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Das Iserlohner Stadtgebiet bildet – zusammen mit Nachrodt-Wiblingwerde, Altena und Werdohl - den Wahlkreis 121 (Märkischer Kreis I). In jedem NRW-Wahlkreis wird ein Abgeordneter direkt gewählt, die übrigen Sitze werden über die Landeslisten nach dem Anteil der Parteien am Wahlergebnis in den Landtag entsandt.

Wer steht zur Wahl?
Viele Parteien, vor allem die großen, haben ihre Kandidaten schon benannt. Wie viele und welche Kandidaten und Parteien zur Wahl am 14. Mai tatsächlich antreten, entscheidet sich Ende März bzw. Anfang April.
Am 31. März hat der Kreiswahlausschuss des Märkischen Kreises über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden, am 5. April tagt dann der Landeswahlausschuss. Erst dann steht die Reihenfolge der Landeslisten auf den Stimmzetteln fest.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer mindestens sechzehn Tage vor der Wahl - also ab dem 28. April - mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen lebt, mindestens achtzehn Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde. Am 28. April wird das Wählerverzeichnis zusammengestellt.
In Iserlohn werden zur Landtagswahl am 14. Mai etwa 69.000 Personen stimmberechtigt sein.

Wann bekommt man seine Wahlbenachrichtigung?
Etwa Mitte April werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Sie müssen bis zum 23. April zugestellt sein. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich im Wahlamt der Stadt Iserlohn melden.

Welches Wahllokal ist das richtige?
In Iserlohn werden für die Landtagswahl 85 Wahllokale eingerichtet. Mit der persönlichen Wahlbenachrichtigung wird auch mitgeteilt, in welchem Wahllokal man am Wahlsonntag seine Stimme abgeben kann. Gewählt wird in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen können Interessierte nähere Informationen zu „ihrem“ Wahllokal online über die Wahllokalsuche auf der Homepage der Stadt Iserlohn (www.iserlohn.de) abfragen.

Was ist mit der Briefwahl?
Wer Briefwahl machen möchte, kann in dem gleichen Online-Verfahren, das auch die Wahllokalsuche anbietet, einen Wahlschein beantragen. Damit kann entweder per Briefwahl gewählt werden oder der Inhaber des Wahlscheines kann in jedem anderen Wahllokal des Wahlkreises 121 zur Wahlurne gehen.
Wer seinen Wahlschein nicht online beantragen möchte, der kann alternativ den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und einsenden an die Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn.
Zudem kann voraussichtlich ab 18. April mit dem Antrag auf der Wahlbenachrichtigung auch persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Iserlohn, Rathaus I, Schillerplatz 7 (2. Untergeschoss, Eingang Lange Straße), gewählt werden. Die Stadt Iserlohn wird rechtzeitig darüber informieren.

Wahlhelfer gesucht!
Die Durchführung der Wahl ist ohne ehrenamtliche Wahlhelfer undenkbar. Insgesamt kommen in Iserlohn rund 850 Wahlhelfer zum Einsatz. So werden zum Beispiel für jedes der 85 Wahllokale im Stadtgebiet sieben bis acht Personen benötigt: ein Wahlvorsteher und ein Schriftführer mit jeweils einem Stellvertreter sowie drei bis vier Beisitzer. Dafür werden noch Wahlhelfer gesucht. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von dreißig Euro gezahlt.
Wer Interesse hat, in einem Wahlvorstand mitzuarbeiten, kann sich melden beim Wahlamt der Stadt Iserlohn, entweder telefonisch bei Nora Schlüter unter 02371 / 217- 1672, Julika Steppat unter 217-1673 oder Wolfgang Hoppe unter 217-1674, per Email an: wahlhelfer@iserlohn.de oder persönlich im Rathaus am Schillerlatz (2. Etage, Zimmer 213 d). Voraussetzung für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist, dass man zur Landtagswahl berechtigt ist.

Autor:

Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn

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