Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter: KDU
Wohnkostenunterdeckung belastet knapp 400.000 Bedarfsgemeinschaften

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"Aufgrund der Corona-Sonderregelungen werden seit Mitte 2020 neu in die Grundsicherung kommende Haushalte für sechs Monate vor einem Kostensenkungsverfahren geschützt. Daher übernehmen die Jobcenter für insgesamt mindestens ein Jahr die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung.
 Trotzdem mussten auch in 2021 mehr als 15 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften einen Teil ihrer Miet- und Heizkosten selbst tragen. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage - Wohnkostenlücke 2021."

Hartz IV: Wohnkostenlücke steigt weiter an   

"Jessica Tatti, Sprecherin für Sozial- und Arbeitsmarktpolitik der Fraktion DIE LINKE: „Viele Menschen in Hartz IV müssen aus dem Regelsatz Miet- und Heizkosten mitfinanzieren, obwohl das so nicht gedacht ist. Davon sind knapp 400.000 Haushalte, also fast jede sechste Bedarfsgemeinschaft􀆞 betroffen. 2020 mussten durchschnittlich 86 Euro je Monat draufgelegt werden. 2021 waren es schon 91 Euro, bei Familien mit Kindern sogar 106 Euro. Für dieses Jahr braut sich eine dramatische Verschlechterung dieser ohnehin angespannten Situation zusammen. Vor allem bei den Heiz- und Nebenkosten droht durch die Inflation ein Desaster."

(2021-07-19 Wohnkostenlücke 2020, Drucksache 19/31600)

Ergebnisse der Kleinen Anfrage BT-Drs. 20/3018

Lücke bei der Übernahme von Wohnungskosten in Hartz IV steigt auch im Jahr 2021 weiter an

Die Bundesregierung leugnet Kenntnisse zu rechtswidrigen Richtwerten zu haben.  Für die Kosten der Unterkunft seien die Kommunen zuständig  und die Länder hätten darüber die Rechtsaufsicht.
Einen aktuellen Handlungsbedarf den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht mitverantwortlich nachzukommen sieht die Bundesregierung nicht.

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"Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung belief sich in 2021 auf insg. 437 Millionen Euro (Frage 6, Details nach Ländern und Jobcentern siehe Tabelle 1). Davon waren im Jahresdurchschnitt rund 399.000 Bedarfsgemeinschaften betroffen, also 15,4 Prozent aller BGs (Frage 7, Details nach Ländern und Jobcentern siehe Tabelle 1).

Die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten KdU in 2021 je Bedarfsgemeinschaft betrug 14 Euro im Monat, die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten KdU in 2021 je selbst betroffener Bedarfsgemeinschaft betrug 91 Euro, d.h. rund 15,3 Prozent der tatsächlichen Kosten wurde dort nicht übernommen (Fragen 8-11, Details nach Ländern und Jobcentern siehe Tabelle 1)."

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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