Einkommensüberprüfung für Kindergeld und Kinderfreibeträge entfällt bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren

Anscheinend abseits vom Mainstream der Medienberichterstattung hat es eine wichtige Änderung bei der Bewilligung von Kindergeld für unter 25jährige gegeben.

Ab dem 01.01.2012 entfällt die Einkommensüberprüfung für Kindergeld und Kinderfreibeträge bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren ersatzlos.
Noch bis zum 30.12.2011 mussten Eltern nachweisen dass der Zuverdienst ihrer Kinder während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr betrug. Seit Jahresbeginn besteht der Rechtsanspruch ohne Prüfung auch bei Zuverdienst.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/ArtikelNeuregelungen/2011/2011-12-21-neuregelungen-januar-2012.html?nn=437032#doc455932bodyText3

Hinweis: Nach Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums gibt es aber nur noch Kindergeld, wenn die Eltern nachweisen, dass die Kinder weiter für einen Beruf ausgebildet werden (zum Beispiel zweite Ausbildung oder Anschlussstudium). Außerdem dürfen sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Auch bei geringfügiger Beschäftigung (Arbeitsentgelt maximal 400 Euro/Monat) gibt es auf Nachweis weiter Kindergeld."

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_290/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/061__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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