Durchschnittseinkommen bei endgültiger Festsetzung nicht rechtskonform

„In einem aktuellen Urteil des BSG vom 30.03.2017 wurde die Ansetzung eines Durchschnittseinkommens bei der endgültigen Festsetzung der Leistungen abgelehnt. (Az. B 14 AS 18/16 R.) anwalt.de

Viele Bescheide wurden in der Vergangenheit seitens der Jobcenter unter Zugrundelegung eines Durchschnittseinkommens bewilligt. Es wurde demnach für den Leistungsbezieher nicht das tatsächlich in den einzelnen Monaten zur Verfügung stehende Erwerbseinkommen angesetzt, sondern es wurde das Einkommen von jeweils sechs Monaten genommen und daraus ein Durchschnittswert angesetzt und bei der Bewilligung berücksichtigt.“

Diese rechtsfehlerhafte Verwaltungspraxis führte im verhandelten Fall zu einer konkreten Leistungskürzung für die Betroffenen, ist aber nach Auffassung des BSG unvereinbar mit dem Gesetzeswortlaut.

Terminbericht des BSG Nr. 14/17 zu Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Verfahrensgang

SG Gotha, 12.06.2015 - S 20 AS 59/13
LSG Thüringen, 25.05.2016 - L 4 AS 1310/15
BSG, 30.03.2017 - B 14 AS 18/16 R

Unübersichtliche Rechtslage

Zigtausende von Bescheiden. Und alle falsch. - Sachbearbeiter erstellen pausenlos fehlerhafte Bescheide, die Widerspruchstellen der Jobcenter und selbst Sozialgerichte korrigierten nicht.

Aber Leistungsberechtigte sollen die Bescheide lesen können!
Da muss die Frage erlaubt sein: Welche Idioten machen hier im Land die Gesetze?

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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