Geschwindigkeitsüberschreitungen im Buchweizenkamp
Schritttempo bereitet Probleme

In einem verkehrsberuhigten Bereich wie im Buchweizenkamp in Bergkamen treffen verschiedene Verkehrsteilnehmer aufeinander. Autofahrer müssen hier besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und Schrittgeschwindigkeit fahren.
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  • hochgeladen von Sara Drees

Die blauen Schilder mit den spielenden Kindern kündigen es unmissverständlich an: Der Buchweizenkamp in Bergkamen-Oberaden ist ein verkehrsberuhigter Bereich. Und das heißt, hier gilt die sogenannte Schrittgeschwindigkeit. Vielen Verkehrsteilnehmern bereitet das aber offenbar Probleme. Mit der Sperrung des Kreisverkehrs Jahn-/Erich-Ollenhauer-/Rotherbachstraße hat sich die Situation noch einmal verschärft.

Für viele Autofahrer von außerhalb ist die bauliche Gestaltung der Siedlungsstraße möglicherweise nicht auf den ersten Blick richtig zu interpretieren: Am Anfang und Ende befinden sich keine typischen baulichen Elemente wie abgesenkte Bordsteine oder Temposchwellen, die überfahren werden müssen und die Fahrzeuge so automatisch einbremsen. Die durch die Verkehrsschilder angeordneten Regeln werden häufig übersehen, vergessen oder schlichtweg ignoriert. „Das sind häufig Besucher, manchmal Anwohner, regelmäßig die Paketdienste oder auch mal die Müllabfuhr“, weiß Anlieger Frank-Peter Sette. Durch den gesperrten Kreisverkehr entwickelte sich der Buchweizenkamp zuletzt sogar zur Umleitungsstrecke. Das gab für viele Anwohner den Ausschlag, sich mit der Bitte um verstärkte Kontrollen an die Stadt Bergkamen und die zuständige Kreispolizeibehörde zu wenden.

Was ist Schrittgeschwindigkeit?

Eine genaue Definition der sogenannten Schrittgeschwindigkeit gibt es zwar nicht, gemäß diverser Gerichtsentscheidungen bewegt sich diese aber zwischen 5 und 7 Stundenkilometern. Spätestens bei Tempo 15 endet die Toleranzgrenze. „Und diese Geschwindigkeit wird hier ganz regelmäßig überschritten“, bestätigen die Anwohner. Übertretungen von 30 seien durchaus üblich, „mancher Autofahrer brettert sogar mit guten 50 Stundenkilometern durch die Siedlung, in der viele Familien mit kleinen Kindern und ältere Menschen zu Hause sind“.

Die Eigeninitiative hat bereits erste Erfolge gezeigt: In den vergangenen zwei Wochen wurden mehrfach durch die Polizei Geschwindigkeitsüberwachungen im Buchweizenkamp durchgeführt. „Und die hatten da ordentlich zu tun“, bestätigen Settes Nachbarn. Jetzt hoffen alle darauf, dass die Kontrollen auch nach der Aufhebung der Baustelle regelmäßig fortgeführt werden, damit die Wirkung nicht gleich wieder verpufft. „Denn wenn wir selbst auf das Fehlverhalten der Autofahrer aufmerksam machen, sind diese oft uneinsichtig und reagieren sogar mit Beleidigungen“, betont Frank-Peter Sette. Auf Maßnahmen wie Bodenschweller hofft man allgemein verzichten zu können, auch zugunsten der Kinder, die dort zum Beispiel Fahrrad fahren. Eine mögliche Hilfe könnte es aber sein, Piktogramme als zusätzliche Straßenmarkierungen aufzubringen, die zur besonderen Rücksicht ermahnen. Bei der Kreispolizei ist die Bürgereingabe noch bis voraussichtlich Ende Mai in Bearbeitung, um danach über weitere Messungen oder andere Maßnahmen entscheiden zu können.

Verkehrsberuhigter Bereich

- Anders als in einer echten Spielstraße ist Durchgangsverkehr im verkehrsberuhigten Bereich grundsätzlich erlaubt.
- Für den Fahrzeugverkehr gilt die Schrittgeschwindigkeit, also 5 bis 7 km/h. Toleriert werden in der Regel maximal 15 km/h.
- Fußgänger dürfen in diesem Bereich die ganze Breite der Straße nutzen, auch zum Spielen.
- Fußgänger haben immer Vortritt, dürfen also weder gefährdet noch behindert werden. Autofahrer müssen, wenn nötig, warten.
- Geparkt werden darf nur auf speziell dafür ausgezeichneten Flächen.

Autor:

Sara Drees aus Dortmund

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