Geänderte Leistungsansprüche für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 1. Juni
Ab Mittwoch, 1. Juni, gelten bundesweit neue Regeln für die allermeisten aus der Ukraine geflüchteten Menschen. So haben erwerbsfähige Personen und ihre Angehörigen ab dem 1. Juni Ansprüche beim Jobcenter (nach dem SGB II). Menschen im Rentenalter bleiben beim Amt für Soziales (formal wechseln sie in die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII). Zugleich entfallen damit die Ansprüche auf Asylbewerberleistungen mit Ablauf des 31. Mai. Das Jobcenter und das Amt für Soziales bereiten mit allen...