Vorsicht Telefonbetrüger: Vermeindliche Gewinne mit horrenden "Nebenkosten"

Mit  Gewinnenversprechen versuchen Firmen immer wieder, Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen. | Foto: Axel Hoffmann / pixelio.de
  • Mit Gewinnenversprechen versuchen Firmen immer wieder, Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
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Die Verbraucherzentrale Kamen warnt: Zur Zeit gehen wieder vermehrt Firmen mit Glückwünschen auf Kundenfang: „Firmen, die eine Reise, ein Auto oder einen Geldgewinn zu verschenken haben, wollen mit ihrer Mitteilung meist nur Kasse machen“, erklärt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen. Den Benachrichtigungen liegt häufig ein Warenkatalog mit Bestellformular gleich bei. Eine beliebte Ankündigung ist auch der Gewinn einer Reise – oft ein teurer Preis, weil einige Extras wie Einzelzimmer- und Saisonzuschlag, Bearbeitungsentgelte, Kautionen zusätzlich zu zahlen sind.

Diesen Praktiken soll nun mit einem Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs das unlautere Handwerk gelegt werden: „Wer etwas gewonnen hat, muss dafür nichts zahlen – keine Briefmarke, keinen Rückruf oder sonstige Zuschläge und Gebühren“, erläutert Elvira Roth die nun europaweit gültigen Regeln. Verbraucher sollten jedoch folgende Tipps beachten:

Wichtige Tipps

- Nichts zahlen: Vermeintliche Glückspilze sollten niemals mit geforderten Beträgen in Vorkasse treten – weder in bar noch per Nachnahme. Es sollte auch keine Ermächtigung zur Abbuchung vom persönlichen Konto erteilt werden. Das Geld ist meist verloren, während Betroffene auf den Gewinn vergeblich warten.
- Mit Daten zur Person geizen: Da viele Firmen es darauf anlegen, an persönliche Daten zu kommen, um Namen und Adressen weiter zu verkaufen, müssen Freigiebige damit rechnen, bald mit erneuter lästiger Werbung und weiteren Gewinnbenachrichtigungen überhäuft zu werden.
- Finger weg vom Hörer: Wegen weiterer Auskünfte sollten keine teuren Telefonnummern unter 0900- bzw. 0137 angewählt werden. Sonst droht den Anrufern, dass sie bei ratterndem Gebührenzähler möglichst lange hingehalten werden und bei der nächsten Telefonrechnung zahlen müssen – meist ohne einen Gewinn zu erhalten.
- Absender prüfen: Wichtig ist, dass die Gewinnfirma mit einer vollständigen Anschrift auftritt! Fehlende Absenderangaben oder lediglich Postfachadressen hindern glückliche Teilnehmer später, berechtigte Ansprüche durchzusetzen bzw. Ware zurückzusenden.

Autor:

Martina Abel aus Kamen

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