LKW-Fahrer verrichten ihre Notdurft im Gebüsch vor dem DHL-Lager
Pröbstingholz: Ekelige Hinterlassenschaften im Wald

Am Wochenende übernachten die Brummi-Fahrer in ihren LKW vor den geschlossenen Toren des DHL-Lagers. Sanitäranlagen gibt es dort nicht. Foto: Anja Jungvogel
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Wie jedes Jahr machen sich die Naturfreunde Kamen zum Frühlingsbeginn auf, um im Pröbstingholz die Nistkästen zu reinigen. Und auch diesmal sind sie auf ekelerregende Hinterlassenschaften gestoßen, die bestimmt nicht von den Vögeln stammen.
In den Bäumen und im Gehölz flattern Feuchttücher umher, die von LKW-Fahrern benutzt worden sind. Zudem liegen überall in den Büschen, rund um die Gießer- und Schlosserstraße, menschliche Exkremente als auch Müll herum.
„Wenn die Fahrer, die aus allen Teilen Europas kommen, das DHL-Lager erreichen und die Tore verschlossen sind, verbringen sie oft das ganze Wochenende hier“, weiß Heribert Jurasik von den Naturfreunden Kamen. „Doch das hier ist kein Autohof. Es gibt vor dem Pröbstingholz weder Duschmöglichkeiten noch Toiletten.“
Und die Nutzung der Sanitärräume auf dem Gelände der DHL sei nicht möglich, da das Logistikunternehmen seine Tore freitags um 18 Uhr schließt. Wo sollen die LKW-Fahrer in den Abendstunden oder am Wochenende ihre Notdurft verrichten?
Auf Anfrage beim Logistiker sagte man Jurasik, dass man für die Fahrer aus dem Ausland nicht zuständig sei. Das Gelände vor dem Lager sei städtisch, teils Unnaer und auch Kamener Gebiet.
„Die Aussage des DHL-Sprechers ist beschämend. Auch wenn es keine DHL-Fahrer sein mögen, sind es doch Menschen - ob aus dem Ausland oder aus Deutschland.“
Dass die Angelegenheit zudem als ordnungsrechtliches Problem deklariert würde, findet der Naturfreund schlichtweg dreist. „Hier wird die Verantwortung einfach weiter geschoben. Warum handhabt man es nicht so wie in Bönen?"
Im Inlogparc errichtet der TST-Logistiker ein neues Verteilzentrum und hat dabei auch an eine "Fahrer-Lounge" gedacht.
Die Waldwege unterhalb des Pröbstingholz würden übrigens auch von vielen Wanderer genutzt. „Überall liegen Feuchttücher und Dreck - kein schöner Anblick!“
Die Naturfreunde haben in dieser Sache zudem Kontakt zum Vorsitzenden des „Deutschen Berufskraftfahrer Verbandes“ aufgenommen. Dieser würde befürworten, dass man mobile Toiletten und Duschmöglichkeiten aufstellen lässt. „Ich habe dazu mit diversen Brummi-Fahrern gesprochen“, erklärt Heribert Jurasik. „Diese bestätigten mir, dass sie bereit wären, für die Nutzung von Sanitäranlagen ein angemessenes Entgelt zu leisten.“
Das Ordnungsamt der Stadt Unna verhängt im Übrigen ein Verwarngeld von 55 Euro für denjenigen, der bei der Verrichtung bzw. beim Wasserlassen in der Öffentlichkeit erwischt wird.
Auch die Kamener Stadtverwaltung ist im Bilde. Ingelore Peppmeier, Beigeordnete und Dezernentin, erklärt: „Wir stehen diesbezüglich mit der Stadt Unna in Kontakt und besprechen das Problem."

Was meint der Anwalt?

Stadtspiegel-Leseranwalt Gerrit Rethage zum Thema: „Es liegen Verstöße in zivilrechtlicher Hinsicht als auch in strafrechtlicher Hinsicht vor. Der Eigentümer des Grundstücks kann natürlich von den Tätern verlangen, zum einen dies in Zukunft zu unterlassen und zum anderen die Sachen, die dort hinterlassen worden sind, selbst weg zu machen.
Gegebenenfalls kann der Eigentümer dies auch selbst veranlassen, was aber mit Kosten verbunden ist. Der Eigentümer hat zwar einen Anspruch auf Erstattung, aber in Wirklichkeit ist es natürlich sehr schwierig, diesen zu realisieren.
Strafrechtlich liegt natürlich der Tatbestand der Sachbeschädigung vor. Die Eigentümer des Grundstücks müsste Strafantrag stellen. Dann wird von Amts wegen ermittelt. So heißt es theoretisch. Praktisch bezweifle ich allerdings, ob den Taten auch wirklich nachgegangen wird, Schon allein deshalb, weil dies mit sehr viel Aufwand verbunden ist. Wenn man natürlich auf frischer Tat ertappt wird, muss der Täter wirklich mit Sanktionen rechnen. Im Anfang dürfte er mit einer Geldstrafe davon kommen. Alles in allem: die Durchsetzung der bestehenden Ansprüche besteht zwar, in zivilrechtliche und strafrechtliche Einsicht, ist auf dem Papier gegeben, aber praktisch kaum durchführbar.“

Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

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