Ab Montag dürfen Gastronomie und weitere Dienstleistungsbetriebe öffnen
Klar definierte Hygienemaßnahmen

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Die zum Wochenende erwartete Coronaschutzverordnung in der ab Montag, 11. Mai, gültigen Fassung ist am gestrigen Samstag bei der Stadtverwaltung eingegangen und wurde noch am Samstag auf die ersten Lockerungen hin bearbeitet, die schon ab Montag Geltung erhalten.
Dazu gehören vor allem die Möglichkeiten der Öffnung für die Gastronomie und weiterer Händler und Dienstleister, wie Nagelstudios, Massage oder Fitness-Studios, die sich nun auf ihre Wiedereröffnung unter klar definierten Hygienemaßnahmen vorbereiten können.

Diese konkreten Mindestanforderungen sind Voraussetzung für die Öffnung und werden ab Montag von den Ordnungsbehörden kontrolliert - wie bei allen Maßnahmen der vergangenen Wochen erneut mit Augenmaß und in den ersten Tagen in der Rolle als beratende und unterstützende Wegweiser in der neuen Situation.

Auch die bisherige Regelung der Öffnung von Geschäften bis 800 Quadratmeter geöffneter Verkaufsfläche gilt ab Montag nicht mehr, womit in Langenfeld insgesamt sechs Einzelhandelsbetriebe wieder ihre komplette Fläche öffnen dürfen.

Das Verzehrverbot für mitgenommene Speisen im Umkreis von 25 Metern bzw. 50 Metern ist weggefallen. Das gilt auch für den Einzelhandel.

Untersagt sind weiterhin der Betrieb von Bars, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen.

Das Kontaktverbot hat weiterhin Bestand. Es ist lediglich insofern gelockert, dass sich ab Montag nun nicht mehr nur zwei einzelne Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen dürfen, sondern alle Personen aus zwei Haushalten - also beispielsweise zwei Familien oder Ehepaare, die jeweils in einem Haushalt zusammenleben.

Auch die Maskenpflicht in Handel und ÖPNV ist von den neuen Lockerungen unberührt und hat weiterhin Geltung, teilweise auch in den ab Montag wieder geöffneten Branchen (zum Beispiel Personal und Kundschaft in Kosmetik-/Nagelstudios und Massage sowie Personal in Gastronomie und in Fitness-Studios).

Noch am Samstag wurden die relevanten Branchen von der Stadtverwaltung informiert und mit den Hygiene-, Abstands- und Zutrittsregelungen des Landes NRW versorgt, die auch auf der Homepage der Stadt Langenfeld zu finden sind. Dort gibt es auch Vorlagen für zu führende Anwesenheitslisten.

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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