Verkehrsregelung auf der Kronprinzstraße in Langenfeld
Neuer Fahrbahnbelag

Die Asphaltarbeiten auf der Kronprinzenstraße werden in zwei Bauabschnitten ausgeführt.  | Foto: Foto: Pixabay
  • Die Asphaltarbeiten auf der Kronprinzenstraße werden in zwei Bauabschnitten ausgeführt.
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Auf der Kronprinzstraße wird noch bis Dienstag, 18. Mai, im Rahmen der Unterhaltung und Instandsetzung der Fahrbahnbelag erneuert. In dieser Zeit kommt es vor Ort zu Verkehrseinschränkungen.

Dazu wird die Fahrbahn im ersten Schritt vier Zentimeter abgefräst. Zusätzlich wird ein Gittergewebe auf einer sogenannten „Bitumenemulsion“ verlegt und anschließend eine vier Zentimeter starke Deckschicht eingebaut, erklärt der für die Maßnahme beim städtischen Betriebshof Verantwortliche, Klaus Mende.

Verkehrseinschränkung

Die Fräsarbeiten finden halbseitig unter laufendem Verkehr als Einbahnstraße statt. Die Asphaltarbeiten werden in zwei Bauabschnitten ebenfalls als Einbahnstraße ausgeführt. Die Einbahnstraße verläuft während der kompletten Bauzeit von der Autobahnbrücke A3 in Richtung Schneiderstraße.
In der Zeit bis einschließlich 10. Mai sind die Zufahrten auf die Kronprinzstraße von der Schneiderstraße, Nordstraße, Bismarckstraße, Rosenweg, Nelkenweg und die Stichstraße der Häuser 153 bis 157b nicht möglich. Die Verkehrsführung wird auf den genannten Straßen so geändert, dass ausschließlich über die Hardt ein- und ausgefahren werden kann. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet Ernst-Tellering-Straße ist dann nur über den Winkelsweg möglich.
In der Zeit vom heutigen Mittwoch, 5. Mai, bis einschließlich Freitag, 7. Mai, kann auf den privaten Stellplätzen nicht geparkt werden.
Die Zufahrten auf die Kronprinzstraße von der Schneiderstraße, Ernst-Tellering-Straße Herzogstraße, Kurfürstenweg, Albert-Schweizer-Straße und der Fabriciusstraße aus sind vom 11. bis einschließlich 18. Mai nicht möglich.
Die Verkehrsführung wird auf den angrenzenden Straßen so geändert, dass ausschließlich über den Winkelsweg ein- und ausgefahren werden kann. In der Zeit vom 11. bis einschließlich 12. Mai kann auf den privaten Stellplätzen nicht geparkt werden.

Parken für Anlieger

Die Anlieger, die ihren PKW auf einem privaten Stellplatz oder in einer Garage parken, werden gebeten, in den Zeiträumen vom 5. bis einschließlich 7. Mai (Erster Bauabschnitt Seite EDEKA) sowie ab dem 11. bis einschließlich 12. Mai (Zweiter Bauabschnitt) außerhalb der Baustelle zu parken. „Die fußläufige Andienung ihrer Grundstücke wird unsererseits gewährleistet“, verspricht der Bauleiter des durchführenden Unternehmens, Nils Wildenhues, aus Düsseldorf.
Nachdem die Bitumenemulsion aufgebracht und das Gewebe eingebaut wurde, darf die Fahrbahn nicht betreten oder befahren werden.
Für Fragen steht den Anliegern sowohl das Büro der Baufirma unter der Telefonnummer (0211) 503808 sowie das mit der Bauleitung von der Stadt beauftragte Ingenieurbüro Leiendecker unter der Nummer (02227) 93211-15 zur Verfügung. Die Anwohnerschaft wird in dieser Woche per Information in die Briefkästen informiert. Die Infos können auch auf der Internetseite der Stadt Langenfeld www.langenfeld.de unter „Aktuelle Meldungen“ abgerufen werden.
Mit der Baumaßnahme geht auch eine Fahrplanänderung der im genannten Bereich angefahrenen Bushaltestellen einher. Infos dazu gibt es auf der Internetseite der Rheinbahn www.rheinbahn.de unter dem Button "Rheinbahn Verkehrsinfo".

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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