Ermittlungsverfahren gegen fünf Polizeibeamte, nach Ermittlungen in Chatgruppen

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurden gestern   durch Einsatzkräfte des Hessischen Landeskriminalamtes bei vier Beschuldigten Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt am Main vollstreckt. Bei den Beschuldigten handelt es sich um aktive Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Gegen einen der vier Polizeibeamten wird aufgrund des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen bis 2018 ermittelt. Den drei weiteren Beamten wird in diesem Zusammenhang Strafvereitelung im Amt, einem dieser Beamten zusätzlich die Verletzung des Dienstgeheimnisses, vorgeworfen.
Die Durchsuchungsbeschlüsse stützen sich auf die Ergebnisse von Ermittlungen in Chatgruppen eines Messengerdienstes und führten unter anderem zur Sicherstellung diverser Mobiltelefone.

Verletzung des Dienstgeheimnisses

Im Rahmen dieser Ermittlungsmaßnahmen ergab sich der Anfangsverdacht für eine Verletzung des Dienstgeheimnisses gegen einen weiteren Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Auch für diesen Beamten wurde ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt und vollstreckt.
Den betroffenen Polizeibeamten wurde ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Weitergehende beamten- und disziplinarrechtliche Maßnahmen werden derzeit durch das Polizeipräsidium Frankfurt am Main geprüft.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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