Verfolgungsfahrt durch Marl, Tatverdächtige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

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Im Rahmen der Ermittlungen nach der Verfolgungsfahrt in der Nacht zu Montag haben sich Hinweise darauf ergeben, dass mindestens einer der beiden Tatverdächtigen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben könnte. Im Fahrzeug waren entsprechende Rückstände aufgefunden und gesichert worden. Noch am frühen Montagmorgen war dem mutmaßlichen Fahrer eine entsprechende Blutprobe entnommen worden.

Bei dem Tatvorwurf der Straßenverkehrsfährdung steht auch das geführte Fahrzeug im Fokus der Ermittlungen. Das amtliche Kennzeichen an dem Auto gehört nicht zum Fahrzeug. Somit stehen ein fehlender Versicherungsschutz und Urkundenfälschung im Raum. Auf Dorstener Stadtgebiet war das Auto beim Durchfahren eines Kreisverkehrs beschädigt worden und im weiteren Verlauf nicht mehr fahrbereit. Während der Verfolgungsfahrt ist es außerdem mutmaßlich noch zu einer Unfallflucht durch den Fahrer gekommen, bei der auf Dorstener Stadtgebiet "In der Miere" ein großer Stein in einem Vorgarten angefahren wurde. Vor Ort konnte eines der amtlichen Kennzeichen des flüchtenden Fahrzeugs aufgefunden werden.

Die Verfolgungsfahrt führte durch mehrere Städte, zahlreiche Streifenwagen waren durch die jeweilige örtliche Zuständigkeit angefordert worden. Bei der Verfolgung des Fahrzeugs wurde auch ein Hubschrauber der Polizei eingesetzt.

Auf Dorstener Stadtgebiet hatten die eingesetzten Beamten auf der Grenzstraße in Höhe der Dorstener Straße/Gladbecker Straße versucht, das Fahrzeug mit Streifenwagen auf der Fahrbahn zu stoppen. Der Fahrer verringerte zwar seine Geschwindigkeit, fuhr aber weiter auf die Streifenwagen zu und nutzte eine Lücke, um weiter zu flüchten. Bei dem diesem Fahrmanöver wurde durch einen Polizeibeamten ein Schuss abgegeben. Dabei wurden weder Menschen noch Gegenstände getroffen. Die Rechtmäßigkeit der Schussabgabe wird aus Neutralitätsgründen durch das Polizeipräsidium Dortmund geprüft.

Die beiden Tatverdächtigen konnten letztendlich an der ursprünglichen Einsatzörtlichkeit durch die Polizei angetroffen werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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