Betriebsrat des AWO-Seniorenzentrums für den Betriebsrätepreis 2021 nominiert

Betriebsrat des AWO-Seniorenzentrums Recklinghausen

Kürzlich  erreichte den Betriebsrat des AWO-Seniorenzentrums Recklinghausen die Nachricht, dass er – neben 11 weiteren Betriebsräten - zum diesjährigen Betriebsrätepreis nominiert worden ist. Im Rahmen eines Kongresses vom 09. - 11.11.2021 in Bonn wird neben sechs Jurypreisen noch ein Publikumspreis verliehen. Jährlicher Veranstalter ist der Bund-Verlag, der mehrere Monatszeitschriften herausgibt, die für die meisten betrieblichen Interessensvertretungen zur Standardliteratur gehören. Schirmherr der gesamten Veranstaltung ist der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Projekt zur Hygiene und Infektionsschutz

„Für den Betriebsrätepreis 2021 waren ca. 80 Projekte angemeldet worden. Unser Betriebsrat hat sich mit einem Projekt zur Hygiene und zum Infektionsschutz beworben. Wir haben uns alle riesig über die Nominierung gefreut.“, berichtet der Vorsitzende des Betriebsrates, Detlev Beyer-Peters.

Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Ein Jahr lang habe der Corona-Virus SARS-CoV-2 die Lebensbedingungen in den Pflegeheimen auf den Kopf gestellt. In dieser Zeit seien nicht nur Mängel bei den personellen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sondern auch beim Infektionsschutz und der Hygiene in den stationären Pflegeeinrichtungen offensichtlich geworden. So habe der Betriebsrat monatelang auf die Pflicht der Beschäftigten zum Tragen von FFP2-Masken hingewiesen. „Letztendlich konnten wir die entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung durchsetzen. Das war kurz vor Beginn der zweiten Pandemiewelle eine der bedeutsamsten Maßnahmen des Arbeitsschutzes.“ erläutert die stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrates, Anja Willamowski.

dienstliche Arbeitskleidung zur Verfügung  stellen

Der Betriebsrat weist darauf hin, dass auch außerhalb von Pandemiezeiten das Tragen von FFP2-Masken bei bestimmten Infektionserregern zum Standard in Altenpflegeheimen gehöre. Denn die zunehmende Multimorbidität der Bewohner*innen mache sie anfälliger für Infektionen. Infektionen der Risikogruppe 2 seien in solchen Einrichtungen schon seit langem nichts Außergewöhnliches mehr. MRSA-, Clostridien- und Salmonellen-Bakterien, Noro- und Herpes-Viren, Krätze-Parasiten und Candida-Albicans-Pilz seien nur einige der sich hier immer wieder ausbreitenden Erreger. Schon seit vielen Jahren habe der Betriebsrat kritisiert, dass der Verbreitung von Krankheitserregern über die private Kleidung, die die Pflegekräfte bei der Arbeit tragen und zur Reinigung mit nach Hause nehmen, Vorschub geleistet werde. Deshalb habe der Betriebsrat alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausgeschöpft, um zu erreichen, dass die Träger von Altenpflegeheimen ihrer Pflicht nachkommen, allen Pflegekräften dienstliche Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen und mindestens alle zwei Tage desinfizierend zu reinigen.

Petition beim Landtag

Der Gesamtbetriebsrat des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.V. hat eine Petition beim Landtag mit dem Ziel eingereicht, dass der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales seine gesetzlich geregelte Möglichkeit nutzt, eine entsprechende Verordnung zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu erlassen. Das gleiche Ziel verfolgt eine einstimmig beschlossene Resolution des Kreistages vom 17.05.2021, die auf Initiative des Pflegebündnisses Recklinghausen zustande gekommen ist, in dem auch Mitglieder des Betriebsrates im AWO-Seniorenzentrum Recklinghausen mitarbeiten. Parallel dazu hat die Pflegefachkraft und zweite stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, Gabriele Gottsauner, Klage eingereicht, um ihre Arbeitskleidung vom Arbeitgeber bezahlt und gereinigt zu bekommen.

dienstliche Arbeitskleidung

Schon im Rahmen der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht in Herne vom 24.03.2021 teilte der Rechtsanwalt des AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V. überraschend mit, dass der AWO-Bezirk in seinen 57 Seniorenzentren Schritt für Schritt dienstliche Arbeitskleidung einführen wird, die dann regelmäßig desinfizierend zu reinigen ist. „Ein gutes Beispiel, dem auch andere Träger stationärer Altenpflegeeinrichtungen folgen sollten“, meint Gabriele Gottsauner. Trotzdem geht das Verfahren mit einer Verhandlung am 16.07.2021 um 09:30 Uhr vor dem Arbeitsgericht in Herne weiter.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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