Neue Versicherungskennzeichen am 1. März 2023 - aus Grün wird Schwarz

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Die derzeit grünen Versicherungskennzeichen sind ab dem 1. März 2023 ungültig. Die neuen Kennzeichen haben die Farbe Schwarz. Sie sind als Blechschild oder Klebefolie bei den Kfz-Versicherungen erhältlich. Versicherungskennzeichen sind beispielsweise verpflichtend für Mopeds, Mofas, Roller, E-Scooter und S-Pedelecs. Aufgepasst: Wer weiterhin mit den alten Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar!


Das Wichtigste in Kürze

Mofas dürfen nur mit gültigem Versicherungskennzeichen genutzt werden.
Der Motor des Mofas darf maximal 50 Kubikzentimeter haben.
Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Die Mofaversicherung ist vom 1. März bis zum letzten Februartag des Folgejahres gültig.

 

die Mofaversicherung 

Die Mofaversicherung deckt in erster Linie Haftpflichtschäden, die Halter durch den Gebrauch des Mofas verursacht. Paragraf 823, Abs. 1 BGB regelt die Schadensersatzpflicht klar und deutlich:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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