Zur Diskussion freigegeben: Stadtspiegel-Glosse "Ein Aspekt von Pressefreiheit"

So wie viele, viele andere Berufe hat sich auch der des Journalisten in den letzten Jahrzehnten gewaltig gewandelt.
Als ich Ende der 70er Jahre bei einer Tageszeitung meine Ausbildung begann, musste ich mich nicht um Dinge, wie Textverarbeitungsprogramm, E-Mails oder Digitale Bildbearbeitung kümmern, sondern eher darum, dass dass Farbband der Schreibmaschine o.k. und ein Film in die Kamera eingelegt war.
Bei allem Wandel ist jedoch die Bedeutung von Rechtsgrundlagen, wie der der Pressefreiheit, gleichgeblieben.
Aber auch hier ergeben sich neue Facetten. Zum Beispiel online.
Gestern wurde bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht die Annahme einer Verfassungsbeschwerde der Musikindustrie abgelehnt hatte, die das Ziel hatte, ein Urteil des Bundesgerichtshofes auf Fehler überprüfen zu lassen.
Damit wurde legitim, dass ein Online-Verlag in einem Beitrag, in dem über illegale Kopierschutzumgehungen berichtet wurde, den Namen der Softwarefirma als Link gesetzt hatte.
Die BGH-Richter hatten geurteilt, dass Links wesentlicher Bestandteil der freien Berichterstattung seien und den Lesern als Beleg und gleichzeitig als Zugang zu weiteren Informationen dienen können.
Auch ein Aspekt von Pressefreiheit ...

Autor:

Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland)

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

15 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.