Mit dem Schlauchboot am Rheinufer gestrandet
Betrunken an Bord

Im Schifffahrtsverkehr gelten die gleichen Regeln für den Alkoholkonsum wie für den Straßenverkehr.
Foto: Kreispolizei Mettmann
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    Foto: Kreispolizei Mettmann
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Weil aus dem Außenborder eines Schlauchbootes auf dem Rhein (Km 716,1) Kraftstoff ausgetreten ist, rückte die Wasserschutzpolizei nach Baumberg aus.
Als die Beamten eintrafen, war der Sportbootführer gerade dabei, sein luftentleertes Boot ins Auto zu laden. Bei der Anzeigenaufnahme wegen der Gewässerverunreinigung rochen die Polizisten Alkoholgeruch bei dem 62-Jährigen. Die Konsequenz: eine Blutprobe durch einen Arzt und eine Anzeige wegen der Trunkenheit am Steuer des Bootes - denn auch im Schifffahrtsverkehr gelten die gleichen Regeln für den Alkoholkonsum wie für den Straßenverkehr.
Um die Eindämmung der Gewässerverunreinigung kümmerte sich die Feuerwehr Monheim.

Autor:

Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein

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