Wird der Regionalplan der Bezirksregierung geändert?
Vorschläge für den Monheimer Süden machen

Symbolbild: Gerd Altmann auf Pixabay
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Zwei mögliche Änderungen des Regionalplanes der Bezirksregierung Düsseldorf sind aktuell in der Diskussion. Neben der Weiterentwicklung von Erholungsgebieten in Krefeld geht es um weitere Gewerbe- und Industrieansiedlungen im Monheimer Süden. Mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen können sich alle Interessierten ab Freitag, 16. April, selbst ein Bild machen. Bereits im März 2021 hat der Regionalrat Düsseldorf den Startschuss für das Änderungsverfahren gegeben.

Für die Stadt Monheim am hat die Regionalplanungsbehörde in ihrem aktuellen Siedlungsflächen-Monitoring errechnet, dass sie zurzeit einen nicht gedeckten Gewerbeflächenbedarf von 28 Hektar hat. Mit der nun vorgesehenen dritten Änderung des Regionalplans soll ein Teil dieses Bedarfs gedeckt werden. Hierzu soll im Monheimer Süden ein weiterer Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Stadt Monheim, die wie alle Städte natürlich die Planungshoheit behält, könnte nach Abschluss des Verfahrens hier eine entsprechende gewerbliche Entwicklung anstoßen. Die etwa 18 Hektar große Fläche liegt südlich der Alfred-Nobel-Straße an der Stadtgrenze zu Leverkusen und grenzt direkt an das Betriebsgelände der Firma Bayer auf Monheimer Stadtgebiet an.

Unterlagen öffentlich

Bis einschließlich zum 15. Juni werden die Unterlagen für beide Verfahren auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ veröffentlicht. Als zusätzliches Informationsangebot können die Planunterlagen im genannten Zeitraum außerdem bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) eingesehen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist diese Einsichtnahme jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon (0211) 475-3201 oder per E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de möglich.

Stellung nehmen

Während der Auslegungsfrist bis 15. Juni besteht für jedermann die Möglichkeit, zu den Planungen Stellung zu nehmen. Schriftliche Stellungnahmen können bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde eingereicht werden:
- vor Ort (Hausbriefkasten der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf)
- per Post (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf)
- per Telefax an (0211) 4752982)
- per E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de

Stellungnahmen müssen den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Fristgerecht eingegangene Stellungnahmen werden bei der Abwägung im Rahmen der Erarbeitung und bei der Aufstellung der Regionalplanänderungen berücksichtigt. Über die Aufstellung der Änderungen entscheidet der Regionalrat.

Autor:

Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein

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