Von März bis Mai 50-prozentige Erstattung
Einigung über Erstattung der Elternbeiträge

Endlich gibt es Gewissheit in Sachen Kita-Erstattung. | Foto: PR-Foto Köhring/KP
  • Endlich gibt es Gewissheit in Sachen Kita-Erstattung.
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Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule Die kommunalen Spitzenverbände und die Koalitionsfraktionen haben Mitte der Woche eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielt.

Die Gespräche hatten sich in den vergangenen Wochen zunehmend als schwierig entwickelt. Eine Einigung mit Familienminister Dr. Joachim Stamp konnte nicht erreicht werden. Zuletzt haben die Fraktionsvorsitzenden Bodo Löttgen und Christoph Rasche mit den drei Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände verhandelt. Dabei ist es nun gelungen, das Angebot des Landes von zwei auf drei Monate Kostenbeteiligung nachzubessern.

Die Einigung sieht Folgendes vor: Für Februar 2021 werden die Elternbeiträge jeweils hälftig von Land und Kommunen übernommen, da die Einrichtungen wie im Januar 2021 vollständig geschlossen waren. Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 wird die Verabredung aus 2020 erneuert. Hier übernahmen die Eltern 50 Prozent der Beiträge. Kommunen und Land teilten sich die verbleibenden 50 Prozent jeweils zur Hälfte. Diese Regelung wird für die Monate März 2021 bis einschließlich Mai 2021 erneut angewendet.

Tatsächliche Inanspruchnahme soll
zukünftig berücksichtigt werden

Sollten nach den Sommerferien 2021 pandemiebedingt erneut Einschränkungen erforderlich sein, soll bei einer möglichen erneuten Kostenübernahme von Elternbeiträgen die tatsächliche Inanspruchnahme der Kitas und OGS so weit wie möglich Berücksichtigung finden. Hierfür werden die kommunalen Spitzenverbände einen Vorschlag vorlegen.

Das Land sagt zu, je nach weiterem Pandemieverlauf im zweiten Halbjahr keine einseitigen Erklärungen zum Betrieb der Kitas beziehungsweise der OGS abzugeben, sondern dies mit den kommunalen Spitzenverbänden abzustimmen. „Es ist gut, dass eine Einigung erzielt werden konnte. Notwendige Erstattungen für das zweite Halbjahr 2021 werden dadurch nicht ausgeschlossen“, so Oberbürgermeister Marc Buchholz.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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