Pferdesteuer? - Nein, Danke!

Seit einiger Zeit werde ich immer wieder auf die Einführung einer Pferdesteuer angesprochen.

Es handelt sich hier um ein sehr komplexes Thema, ich will aber im folgenden einmal einige Gedanken zum Thema Pferdesteuer niederschreiben.

Grundsätzlich ist erst einmal zu sagen, dass die Pferdesteuer nicht dazu verwandt werden kann, Reitwege und eventuelle Schäden instand zu setzen.
Dafür ist einzig und alleine die Reitabgabe zuständig, die ja nicht dafür
abgeschafft werden soll.
„Eine ordnungspolitische Notwendigkeit für die Erhebung einer solchen
Abgabe sehen wir nicht, die Behauptung, dass die Wege durch den
Pferdesport erheblich geschädigt werden ist in unseren Augen nicht haltbar.“
Verbände setzen auf Aufklärung und Selbstkontrolle.
Oft machen Maschinen die Wege kaputt, nicht Pferdehufe.

Oft werden Hunde- und „Pferdesteuer“ miteinander verglichen und auf
Gleichheit gepocht. Dieses ist nicht möglich. Die Hundesteuer ist eine
Lenkungssteuer (Zweck: Eindämmung Hundehaltung), eine etwaige
Pferdesteuer wäre dieses nicht. Hierzu erging am 19.1.2000 ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. In diesem konkreten Fall klagte ein Kampfhun-
dehalter gegen die Zulässigkeit einer erhöhten Steuer für Kampfhunde mit
der Begründung der Gleichbehandlung von Freizeitpferden und Hunden.
Die Richter attestierten, das „ein sachlich vernünftiger Grund für diese
unterschiedliche“ fiskalische Behandlung vorläge.

Die sogn. Bagatellsteuern dürfen keine Bürger unverhältnismäßig
benachteiligen. Oft ist der Vorbehalt der „wirtschaftlich erdrosselnden
Wirkung“ sehr deutlich erkennbar.

Jede Gemeinde vor Ort ist völlig zu Recht stolz auf die Summe der
ehrenamtlich geleisteten Arbeit. Welch verheerende Signalwirkung hätte diese Steuer, wenn die Mitglieder der Reitervereine, die sehr häufig im Gemeindeleben ehrenamtlich aktiv sind, ihre Tätigkeit noch versteuern dürfen!?

Ein starkes Gegenargument sind die sehr oft gegebenen höherrangigen öffentlichen Belange, die sich z.B. aus den Zielen/Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung sowie der Landschaftsplanung ergeben können (Tourismusförderung, perspektivische Arbeitsplatzentwicklung etc.).

Gegenargumente aus Pferdebetriebssicht (landwirtschaftliche Grundstruktur der Betriebe):
- Etliche haben sich auf die Pferdehaltung in Form von Pensionshaltung oder Zucht umgestellt.
Der finanzielle Schaden, den die Bauern durch eine von der Pferdesteuer verprellte Kundschaft erlitten dürfte immens sein
- Wer der Pferdesteuer zustimmt dürfte den Ruin vieler Bauern billigend in Kauf nehmen;
zahlreiche Landwirte, die nicht unerhebliche Investitionen für die Pensionspferdehaltung getätigt haben, müssten diesen Betriebszweig aufgeben, da die Halter in andere Gemeinden abwandern
- Oft haben Landwirtschaftsministerien Konzepte entwickelt, landwirtschaftliche Betriebe in
Ferienreiterhöfe umzuwandeln (Kontraproduktivität innerhalb der Verwaltung!).
- Konterkariert wird auf Bundesebene die Neuregelung des § 201 BauGB, da sich aufgrund dessen viele Landwirte mit der Pferdehaltung eine alternative Existenzgrundlage schaffen konnten; mit der Pferdesteuer wäre all das existenziell gefährdet

- Pferde bieten in der arg bedrängten Landwirtschaft eine wesentliche Einkommensquelle. Bundesweit werden rund l mio Hektar landwirtschaftliche Fläche durch Pferde extensiv genutzt.
Durch die Herausnahme dieser Fläche aus der landwirtschaftlichen Überproduktion spart die EU rund 400 Mio € an Subventionen in der Landwirtschaft. Eine Einführung der Steuer würde sich stark schädigend auf diesen Wirtschaftszweig auswirken, der rund 3,5 bis 5 Milliarden €
Bruttosozialprodukt erwirtschaftet.

Naturschutz:
- Grünlandflächen werden durch extensive Bewirtschaftung gefördert, was insbesondere dem Naturschutz und der Artenvielfalt der Pflanzen- und Tierwelt zugute kommt negative Auswirkungen für andere kommerzielle Wirtschaftsfaktoren der Gemeinden:
- Tierärzte, Schmiede, Landmaschinen- und Futtermittellieferanten, Sportausrüster, Gastronomen. Die Pferdebetriebe, Vereine und Pferdezuchtverbände schaffen Arbeitsplätze.
- Pferdesportanlagen können keiner anderen Nutzung zugeführt werden.
- Arbeitsplätze sind in Gefahr, da bekanntlich ein Pferd drei Arbeitsplätze bindet; die „Industrie rund ums Pferd,, hat ca. 5 Mrd. € Jahresumsatz.

Klageflut gegenüber der Stadt kann erwartet werden:
- Welche Pferde werden besteuert, die Pferde einheimischen Bürgern oder die Pferde in der Gemeinde (Wohnort der Besitzer)? Die meisten Pferde hält der Besitzer nicht zu Hause, sie sind in einem Pensionsstall untergebracht; dieser Pensionsstall muss nicht am Wohnort des Pferdebesitzer liegen.
- Gewerbetreibende verklagen die Stadt, da sie den Wettbewerb behindert; erhebliche wirtschaftliche Nachteile gegenüber anderen Gemeinden

Gegenargumente Vereinssicht:
- Die Steuer richtet sich gegen die sinnvolle Freizeitgestaltung der Jugendlichen, da 50 % der organisierten Reiter und 75 % der Aktiven unter 21 Jahre sind.
- Sehr großer Verwaltungsaufwand für Ausnahmeregelungen (Therapiepferde; Schulpferde; Zucht;...), Voltigierpferde (Jugendarbeit) wo zieht man die Grenze?
- Steuerliche Gleichbehandlung aller im DSB bzw. LSB organisierten Sportarten (Reiten ist Breitensport)
- Die ehrenamtlich in den Vereinen geleistete Arbeit (Mehrwert für die Kommune) wird erheblich untergraben; wer soll sich den noch freiwillig engagieren, wenn man solche brutalen Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommt?

Doppelte Bestrafung für Reitvereine; die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Pensionspferdehaltung (Aufzucht und Halten von Vieh) wurde von 7 auf 19% angehoben.
Die pferdehaltenden Betriebe bzw. Vereine haben nicht die Möglichkeit, diese höhere Steuerlast durch Kostenreduzierung aufzufangen. Das „Gros“ der Pferdeleute rekrutiert sich eben nicht aus den „Besserverdienern“; viele Pferdebesitzer werden evtl. schon auf dieser Grundlage Schwierigkeiten haben und kaum noch in der Lage sein, ihr Pferd weiterhin zu halten.
Eine Pferdesteuer bringt das Fass endgültig zum überlaufen.

Gegenargumente Zucht:
- Nutztiere = Zuchttiere sind von der Steuer befreit; jeder Pferdebesitzer, dessen Stute einen Abstammungsnachweis besitzt ‚ hat die Möglichkeit, seine Stute beim jeweiligen Zuchtverband eintragen zu lassen; Jahresgebühr beim Zuchtverband beträgt ca. 30—40 € pro Person; plus 5 — 10 € pro Pferd; es spielt dabei keine Rolle, ob das Pferd wirklich zur Zucht eingesetzt wird
- Werden Nutztiere besteuert werden auch die Kosten für die Zucht eines Pferdes in die Höhe getrieben; diese Mehrkosten sind beim späteren Verkauf des Pferdes nicht auszugleichen - Was ist mit der Besteuerung von Jungtieren (bis zu einem Alter von 3 —4 Jahren)?

Autor:

Hans Klingels aus Mülheim an der Ruhr

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