Bürgerentscheid zur VHS - So läuft er ab
Was Stimmberechtigte beachten sollten, um eine gültige Wahl zu sichern

Der Bürgerentscheid soll feststellen, ob der Unterrichtsbetrieb der VHS im Gebäude an der Bergstraße wieder aufgenommen werden soll.  | Foto: PR.Fotografie Köhring/AK
  • Der Bürgerentscheid soll feststellen, ob der Unterrichtsbetrieb der VHS im Gebäude an der Bergstraße wieder aufgenommen werden soll.
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Zum Ablauf des Bürgerentscheids zum Erhalt der VHS in der MüGa am Sonntag, 6. Oktober, gibt Volker Wiebels, Pressesprecher der Stadt Mülheim an der Ruhr, noch einige wichtige Informationen:

Rücksendung der Abstimmungsbriefe zum Bürgerentscheid

Briefabstimmende müssen dafür Sorge tragen, dass der rote Abstimmungsbrief (mit Abstimmungsschein und Stimmzettel im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) spätestens bis zum 6. Oktober 2019, 16 Uhr, beim Abstimmungsleiter eintrifft.

Die Abstimmungsbriefe können daher auch noch am Tag des Bürgerentscheides von 8 bis 16 Uhr im Rats- und Rechtsamt, Rathaus, Eingang am Markt, 1. Etage, Raum B.111, sowie in den Rathausbriefkasten, Eingang „Am Rathaus 1“, eingeworfen werden oder im Berufskolleg Stadtmitte, Von-Bock-Straße 87 - 89, Raum V012, von 15 bis 16 Uhr abgegeben werden.
Verspätet eingehende Abstimmungsbriefe müssen aus rechtlichen Gründen von den Briefabstimmungsvorständen zurückgewiesen werden.

Die Abstimmungsbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.

Die Deutsche Post AG kann nur die Abstimmungsbriefe zustellen, die noch rechtzeitig in die Postbriefkästen eingeworfen wurden. Es ist empfehlenswert, die Briefe deshalb spätestens am Donnerstag, 3. Oktober 2019 abzusenden. Dabei sollten unbedingt die Leerungszeiten auf den Postbriefkästen beachtet werden.
Wer seinen Abstimmungsbrief verspätet abschickt, trägt das Risiko, dass der Brief ggf. nicht mehr rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingeht.

Stimmabgabe ohne Abstimmungsbenachrichtigung

Bürgerinnen und Bürger, die keine Abstimmungsbenachrichtigung postalisch erhalten haben oder ihre Benachrichtigung verlegt haben, können unter der Rufnummer 455-1696 ihren Abstimmungsbezirk und den dazugehörigen Abstimmungsraum erfragen.
Abstimmungsberechtigt sind alle Mülheimer, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie auch Unionsbürger der übrigen Mitgliedstaaten soweit das 16. Lebensjahr vollendet wurde und spätestens seit dem 20. September 2019 in Mülheim an der Ruhr mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Die Stimmabgabe kann unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Personalausweis oder Führerschein) erfolgen.
Neue Abstimmungsbenachrichtigungen werden auch auf Nachfrage hin nicht noch einmal verschickt, da die Karten lediglich Informationen zum anstehenden Bürgerentscheid enthalten.

Öffnungszeiten der Abstimmungsräume am 6. Oktober 2019

Die Abstimmungsräume sind am Sonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zur Stimmabgabe ist nur zuzulassen, wer im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen gültigen Abstimmungsschein für das Stadtgebiet vorlegt.
Alle abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, unbedingt die Angaben zum Abstimmungsraum auf der Abstimmungsbenachrichtigungskarte zu beachten, da die räumliche Einteilung des Stadtgebietes in die Abstimmungsbezirke nicht identisch ist mit der Einteilung zu politischen Wahlen.

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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