Land NRW fördert Mietwohnungsbau mit höheren Tilgungsnachlässen

Auf den steigenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum reagiert das Land NRW mit attraktiven Konditionen für den Mietwohnungsbau.

So werden bei den möglichen Fördermitteln auf Antrag Tilgungsnachlässe - hierbei handelt es sich um nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse - bis zu 15 Prozent gewährt, bei anerkannten Zusatzdarlehen sogar bis zu 50 Prozent.
Darüber hinaus können diese Tilgungsnachlässe bis zur Hälfte als Ersatz des nachzuweisenden Eigenkapitals anerkannt werden. Es wird weniger Kapital des Investors gebunden.

Bei einer Neubauförderung nach den neuen energetischen Richtlinien für die Einkommensgruppe A (mit Wohnberechtigungsschein) beträgt die Grundpauschale pro Quadratmeter förderfähige Wohnfläche beispielsweise in Mülheim bis zu 1.605 Euro. Zusatzdarlehen für besondere Tatbestände wie Errichtung von Aufzügen oder kleinen Wohnungen können in verschiedenen Höhen gewährt werden.

Die Förderdarlehen sind für die Dauer der Zweckbindung (wahlweise 20 oder 25 Jahre) bis zum Ablauf des zehnten Jahres zinsfrei. Ab dem elften Jahr beträgt der Zins moderate 0,5 Prozent bis zum Ablauf der Zweckbindung. Danach wird das Baudarlehen marktüblich verzinst. Ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent jährlich fällt für die gesamte Dauer der Zweckbindung an. Die Tilgung beträgt 1 Prozent jährlich, auf Antrag kann sie auf 2 Prozent festgesetzt werden.

Zu allen Fördermöglichkeiten hält das Team der Wohnbauförderung des Amtes für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, nähere Informationen unter Tel. 455-6410 bereit.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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