Corona-Lockdown
Neue Regelung fürs Standesamt bis 14. Februar

Ins Mülheimer Standesamt sollen möglichst wenige Menschen kommen, daher gelten strikte Regeln. | Foto: PR-Foto Köhring
  • Ins Mülheimer Standesamt sollen möglichst wenige Menschen kommen, daher gelten strikte Regeln.
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Aufgrund der aktuellen Coronasituation und vor dem Hintergrund der zur Pandemiebekämpfung erforderlichen Reduzierung von Sozialkontakten können Termine im Standesamt bis auf Weiteres – mindestens bis zum 14. Februar – nur noch für dringende und unaufschiebbare Anliegen vereinbart werden.

- Dringende standesamtliche Angelegenheiten sind grundsätzlich nur:
Die Beurkundung von Sterbefällen (diese können weiterhin montags bis freitags zwischen 8 und 11 Uhr abgegeben und am nächsten Werktag abgeholt werden)
- Die Beurkundung von Geburten (Es ist ausschließlich der Kurierdienst über das Evangelische Krankenhaus vorgesehen, eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist nicht möglich. Lediglich im Falle einer Hausgeburt kann beim Standesamt ein Beurkundungstermin vereinbart werden.)
- Die Anmeldung bereits reservierter, zeitnaher Eheschließungstermine nach vorheriger Terminvereinbarung
Die Durchführung aller angemeldeten Eheschließungen
Die weiteren standesamtlichen Angelegenheiten werden, soweit dies möglich ist, ausschließlich kontaktlos (Tel. 455-3434 oder per Mail an standesamt@muelheim-ruhr.de) bearbeitet.

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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