Restaurants schließen in Recklinghausen um 15 Uhr
Nur wenige Läden im Palais Vest geöffnet

Restaurants und Speisegaststätten dürfen nur unter bestimmten Auflagen ihren Betrieb fortsetzen von 6 bis 15 Uhr.  | Foto: pixabay/Grafik Sikora
  • Restaurants und Speisegaststätten dürfen nur unter bestimmten Auflagen ihren Betrieb fortsetzen von 6 bis 15 Uhr.
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Das Gesundheitsministerium NRW hat per Erlass Maßnahmen konkretisiert, mit denen die Infektionsrate des Corona-Virus eingedämmt werden soll. Aufgrund zahlreicher Nachfragen aus der Gastronomie und des Einzelhandels weist die Stadt darauf hin, dass Restaurants und Speisegaststätten nur unter bestimmten Auflagen ihren Betrieb fortsetzen dürfen. Die Öffnungszeit ist zudem auf die Zeit von 6 bis 15 Uhr beschränkt.
Folgende Auflagen müssen eingehalten werden: Besucher müssen registriert werden, der Thekenbereich ist untersagt und pro Gast dürfen fünf Quadratmeter Gastraumfläche nicht unterschritten werden. Der Mindestabstand zwischen den Tischen muss zwei Meter betragen. Außerdem sind Aushänge vorgeschrieben, die auf die Hygienemaßnahmen hinweisen, die das Robert-Koch-Institut empfiehlt. Alle Kontaktflächen sind nach Nutzung zu desinfizieren. Buffetangebote sind untersagt.

Regeln für den Einzelhandel

Für den Einzelhandel ist folgendes geregelt: Nicht zur schließen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels seit dem 18. März zu schließen. Dienstleister und Handwerker dürfen weiter ihren Tätigkeiten nachgehen.

Palais Vest

Konkretisiert wurde auch die Regelung für Shopping-Malls und Outlet-Center. Dies bedeutet für das Palais Vest in der Altstadt, dass dort nur die Einrichtungen geöffnet bleiben die als nicht zu schließen im Erlass benannt wurden (siehe Aufzählung oben). Das Einkaufszentrum darf nur von Kunden betreten werden, die diese Einrichtungen (Supermärkte, Frisöre, Drogerien, Sparkassen) aufsuchen wollen. Nach dem Einkauf muss das Center sofort wieder verlassen werden.

Die Einhaltung des Erlasses wird im Stadtgebiet durch Mitarbeiter der Verwaltung kontrolliert.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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