Rees EDEN e.V.: Öffentlicher Brief an Bürgermeister Gerwers

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Schöpft die Stadt Rees alle Möglichkeiten aus um die Abgrabung „Reeser Welle“ zu verhindern?

Der Rat der Stadt Rees hatte bereits 2016 beschlossen, den Antrag zur Herstellung eines Gewässers durch Betreiben einer Abgrabung (Auskiesung) „Reeser Welle“ abzulehnen und zukünftig keinem weiteren Abgrabungsvorhaben im Gebiet der Stadt Rees mehr zuzustimmen. Die Verwaltung verweist nun darauf hin, dass auch ohne Zustimmung der Stadt Rees die Abgrabung eindeutig genehmigungsfähig ist und der Kreis Kleve als zuständige Genehmigungsbehörde keine konträren rechtlichen Grundlagen zur Verfügung stehen, um dem Antrag nicht stattzugeben.
Die Stadt soll nun dem Kreis Kleve eine Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren (überarbeitete Planung) bis zum 06.02.2018 vorlegen und darüber wird im Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe am Donnerstag 01.02.2018 beraten.

In einem Offenen Brief, siehe unten, wendet sich nun der Verein Eden an den Bürgermeister Christoph Gerwers. Der Verein wirft dem Bürgermeister und der Verwaltung vor nicht eindeutig hinter dem Ratsbeschluss von 2016 zu stehen, ja sogar bei der Planung mitzuwirken. Der Bürgermeister öffentlich die Meinung vertritt, dass man nichts mehr gegen die Abgrabung tun kann. Dies sieht der Verein jedoch anders und verweist darauf, dass die Stadt ihre im Planungsgebiet liegenden Straßen nicht an das Kiesunternehmen verkaufen muss. Zudem macht der Verein auf Fehler und Mängel im hydrogeologischen Antragsgutachten aufmerksam. In einem persönlichen Gespräch vor Ort mit Mitgliedern des Vereins Eden, wurde mir gegenüber sogar die Befürchtung geäußert, dass die Ortschaft Esserden, die direkt an der Abgrabung angrenzt, praktisch absaufen könnte, die Siedlungssicherheit sowie die Sicherheit von Deich und Straßen (siehe Brief) nicht gewährleistet ist.
Um zu verdeutlichen wie in Zukunft der Untere Niederrhein zwischen Wesel und Emmerich aussehen wird, stellte mir der Verein drei Karten zur Verfügung. Karte 1 zeigt die vorhandenen Baggerlöcher, Karte 2 von der Bezirksregierung genehmigte Baggerlöcher und Karte 3 Wunschflächen der Kiesindustrie plus vorhandene/genehmigte Baggerlöcher.
Informationen zum Verein Eden: http://www.eden-niederrhein.de/
Siehe auch Presseerklärung vom 17.01.2018:   hier klicken

Öffentlicher Brief

EDEN e.V., Esserdener Str. 34, 46459 Rees, den 26.01.2018

Stadt Rees
z.Hd. Bürgermeister Gerwers
Markt 1
46459 Rees

Betr.: Reeser Welle

Sehr geehrter Bürgermeister Gerwers,
diesen Brief werden wir als öffentlichen Brief der Presse und der allgemeinen Öffentlichkeit zuleiten.

In der Sitzungsvorlage Nr. 2018/004 für den Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe, der am 1.2.2018 tagen wird, wird richtigerweise festgestellt, dass der Fachausschuss und der Rat der Stadt Rees bereits 2016 per Beschluss den Antrag für die Abgrabung der Reeser Welle abgelehnt hat. Demzufolge schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Rees vor, dem Antrag zur Herstellung eines Gewässers durch Betreiben einer Abgrabung „Reeser Welle II“ nicht zuzustimmen.

Beim Studieren der Sitzungsvorlage, die offensichtlich von Bauamtsleiterin Frau Strede verfasst worden ist, bekommt man allerdings den Eindruck, dass man von Seiten der Verwaltung nur halbherzig hinter dem Vorschlag zur Ablehnung des Antrages steht. Im Kontext gelesen vermittelt der Text, dass von einer „unabwendbaren“ Genehmigung durch den Kreis Kleve ausgegangen werden muss, und man deshalb bereits auf Grund des dann entstandenen Ergebnisses Planungsvorschläge macht. Auch Sie, Bürgermeister Gerwers, behaupten in der Öffentlichkeit, dass man gegen diese Abgrabung nichts mehr tun könne.
Doch die Genehmigung zur Auskiesung der „Reeser Welle“ kann nur erteilt werden, wenn ihr keine „Versagensgründe“ entgegenstehen.

 - Ausweisung im GEP als Rohstoffabgrabungsfläche bedingt nicht ein „Muss“ zur Abgrabung, sondern nur ein „Kann“!

Wir erinnern Sie daran, dass der vorherige Antrag nur aufgrund der fundierten Einwendungen der Reeser Bürger und der Naturschutzverbände seitens der zuständigen Genehmigungsbehörde abgelehnt und ein neues Beteiligungsverfahren eröffnet werden musste.
Nur einfach zu sagen, „wir von der Stadt Rees sind dagegen“ reicht bei weitem nicht, um den Abgrabungsantrag für die „Reeser Welle“ mit ihren multiplen negativen Auswirkungen zu verhindern.
Es kann nicht sein, dass Bürger von der Stadt alleine gelassen werden und mit erheblichem zeitlichen, sowie finanziellen Auffand dafür sorgen müssen, die fachliche Wahrheit herauszufinden, wo zuständige Behörden offensichtlich versagen!

Dabei haben auch Sie greifbare Möglichkeiten genug, den Einfluss und die Belange der Stadt Rees geltend zu machen:

-Sowohl der Spykweg als auch die Wardstraße befinden sich im Eigentum der Stadt Rees.
Eine Möglichkeit wäre, den Spykweg konsequenterweise nicht an die Abgrabungsunternehmen zu verkaufen.

-Bei Durchsicht der Antragsunterlagen sind z.B. im hydrogeologischen Teil erhebliche Mängel, Unzulänglichkeiten und Fehler festzustellen. Es ist bei der Durchsicht durchaus plausibel, dass der städtischen Wardstraße in Folge der geplanten Gewässeranlage, Schäden bis hin zur vollständigen Zerstörung drohen. (siehe Grietherbusch in den 90er Jahren).

-Auch weist das hydrogeologische Antragsgutachten u.E. nach erhebliche Mängel und Unzulänglichkeiten bei der Beurteilung des Grundwasseraufstaus unter Esserden und der Umleitung der Grundwasserströme westlich und östlich um die geplante nördliche Dichtschürze auf.
In Wahrung Ihrer Für- und Vorsorgepflicht den Reeser Bürgern und insbesondere der Esserdener Bevölkerung gegenüber, vermissen wir von Ihrer Seite im Bezug auf deren Siedlungssicherheit eine unabhängige Prüfung zumindest auf Plausibilität oder sogar die zu Hilfenahme dafür eines neutralen hydrogeologischen Fachbüros . Diese Möglichkeiten hätten Sie - (und auch schon lange gehabt!).

-Des Weiteren ist von besonderem öffentlichen Interesse, dass durch diese privatwirtschaftlichen Planungen der Planungsfreiraum für die neue Deichtrasse in großem Masse eingeschränkt wird.
Die dauerhafte Standsicherheit des alten und geplanten neuen Deiches muss zusätzlich aufgrund der Ausführungen in den Planungsunterlagen angezweifelt werden.

Aus Fürsorgepflicht ihren Bürgern gegenüber ist es Aufgabe der Verantwortlichen der Stadt Rees diesen Abgrabungsantrag aufs Intensivste zu prüfen, oder professionell prüfen zu lassen, um dann einen sachlich fundierten Einwand abgeben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz van Laak
Dr. Leo Rehm
Melanie Gronau
Andreas Elbers

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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